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Russischer Führerschein. Darf man damit in Deutschland fahren?

gefragt von nepalese am 14.01.2009 um 0:27 Uhr

ist es möglich damit ein KFZ zu führen?

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deutschland x 3.784 führerschein x 2.644 russland x 362

anonym
beantwortet von anjanni am 14. Januar 2009 00:38
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Ausländische Führerscheine gelten generell nur befristet (ein halbes Jahr?). Man muß dran denken, den rechtzeitig umschreiben zu lassen. Möglich, daß man dafür eine Prüfung machen muß.

Ich kannte mal eine Amerikanerin, die das auch nicht wußte. Nach einigen Jahren bekam sie mal ein Knöllchen und wurde dabei erwischt, daß ihr Führerschein ja eigentlich gar nicht mehr in Deutschland galt. Die durfte dann den kompletten Fahrunterricht mitmachen.

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 14. Januar 2009 00:41

Wenn die Amerikanerin in DL "resident" ist, unterliegt sie deutschen Vorschriften. Daher! Normal darf ein Auslaender 3 bzw. 6 Monate in DL bleiben, muss dann wieder raus und kann wiederkommen. Sichtbar im Reisepass.

Kommentar von anjanni am 14. Januar 2009 00:49

Ja - dann läuft einfach die Frist von vorne. Das heißt, daß der Ausländer dann auch wieder fahren darf... Ist doch kein Widerspruch???


eike90
beantwortet von eike90 am 14. Januar 2009 00:29
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dafür bedarf es einer umschulung. die wollen geld machen wo es nur geht..


Franticek
beantwortet von Franticek am 14. Januar 2009 15:48
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Man darf 6 Monate lang fahren. Bleibt man laenger, dann muss der Fuehrerschein umgeschrieben werden. So schlicht und einfach ist das. Es gibt Ausnahmen, bei denen diese 6 Monate auf ein Jahr verlaengert werden koennen, aber das sind Ausnahmen fuer bestimmte Faelle.
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Diese 6 Monate sind unabhaengig davon, ob man als Tourist nach Deutschland kommt oder hier Wohnsitz nimmt. Bei mehr als 6 Monaten kann man wohl auch kaum noch von Tourismus ausgehen.
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Das Umschreiben ... Nach Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung muss beim Umschreiben einer russischen Fahrerlaubnis eine theoretische und eine praktische Pruefung abgelegt werden. Eine komplette Ausbildung ist nicht erforderlich. Da man jedoch vom Fahrlehrer einer Fahrschule zur Pruefung angemeldet wird, wird sich der Fahrlehrer in mindestens 1-2 Fahrstunden davon ueberzeugen wollen, ob man auch schon alles fuer die Pruefung beherrscht.


evelote
beantwortet von evelote am 14. Januar 2009 00:34
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Ganz klar, als Deutscher NEIN, als Russe ohne Wohnsitz in DL JA


pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 14. Januar 2009 00:32
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Als Russe darfst du natürlich mit einem russischen Führerschein in Deutschland fahren.


margarita21
beantwortet von margarita21 am 14. Januar 2009 00:32
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nur wenn du in russland gemeldet bist, ansonsten nur 6 monate nachdem du nach deutschland gekommen bist, in der fahrschule anmelden. musst dann aber weniger stunden absitzen/fahren und die prüfungen natürlich machen

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 14. Januar 2009 00:37

Ergaenzung: @margarita, Du darfst in DL keinen Wohnsitz haben, also wenn Du Auslandsdeutscher bist (wie ich), dann darfst Du mit dem auslaendischen Schein ueberall fahren. Ist ja auch als Tourist wichtig wenn man ein Auto mieten will. Komme ich also nach DL, kann ich mit meinem venez. Schein fahren, ich gelte dann als Tourist.


holsch
beantwortet von holsch am 14. Januar 2009 00:30
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ich sehe auf der straße oft russen, die auto fahren, meine autos mit russischen kennzeichen... aber sicher!

Kommentar von 8b63c329c94da71b25358310f9ce3ca7smalleike90 am 14. Januar 2009 00:32

ich glaube er meint wenn man in deutschland sässig ist.

Kommentar von A1825c1d993ccb5b948f440ce19ee1c7smallholsch am 14. Januar 2009 00:35

aha, dann weiß ich nicht..


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 14. Januar 2009 00:29
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M.E. benötigt man dann einen internat. Führerschein, damit die Daten auch für westeuropäer lesbar sind.


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