Rundfunk abschaffen wann und wie?

5 Antworten

Die Abschaffung des ör Rundfunks ist verfassungsrechtlich nicht möglich. Ich habe dir einmal die letzte Rechtsprechung des BVerfG zur Beitragserhöhung zusammengefasst:

1. Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geregelte Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, so dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck finden muss. Dabei ist es Aufgabe des ör Rundfunks durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, Vielfalt zu sichern und Orientierungshilfe zu bieten. Dies gilt gerade zu Zeiten mit vermehrten komplexen Informationen einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits.

2. Damit die ör Rundfunkanstalten diese Aufgabe wahrnehmen können, steht ihnen gegenüber den Ländern aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch zu. Der Gesetzgeber muss daher dafür sorgen, dass den Rundfunkanstalten die zur Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Dabei hat er sicherzustellen, dass die Beitragsfestsetzung die Rundfunkfreiheit nicht gefährdet, so dass die Festsetzung des Rundfunkbeitrags frei von medienpolitischen Zielen erfolgen muss und eine mittelbare Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags ausgeschlossen ist.

3. Damit dies gelingt, ist ein besonderes abgestuftes Verfahren erforderlich, bei dem in einer ersten Stufe die Rundfunkanstalten ihren Bedarf anmelden. Auf der zweiten Stufe ist eine externe Kontrolle der Bedarfsanmeldungen durch die KEF erforderlich, die nur prüfen darf, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich vorgegebenen Rundfunkauftrags halten und ob der daraus abgeleitete Finanzbedarf mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit übereinstimmt. Die abschließende Beitragsentscheidung durch den Gesetzgeber ist dann als dritte Stufe auf der Grundlage der von der KEF geprüften und gegebenenfalls korrigierten Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten zu treffen. Dabei kann der Gesetzgeber von der Bedarfsfeststellung der KEF nur mit nachprüfbaren Gründen abweichen, um eine übermäßige Belastung der Bürger zu vermeiden. Eine Abweichung aus programmlichen oder medienpolitischen Gründen ist unzulässig. Ebenso unzulässig ist die Abweichung nur durch ein einzelnes Land. Vielmehr müssen alle Länder gemeinsam aus ihrer Verantwortungsgemeinschaft für den ör Rundfunk einen zulässigen Abweichungsgrund geltend machen.

4. Die von der KEF ermittelte notwendige Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent mit Wirkung vom 20. Juli 2021 war erforderlich, um weitere erhebliche Beeinträchtigungen der Rundfunkfreiheit zu vermeiden. Die Beurteilung der Auswirkungen der unterbliebenen Beitragsanpassung auf die Rundfunkanstalten ist Aufgabe der KEF. Dabei ist bei der nächsten Festsetzung des Rundfunkbeitrags vom Beitragsgesetzgeber eine Kompensation zu berücksichtigen. Hierbei sind auch etwaige Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten und die Zumutbarkeit von Beitragserhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen.

Zusatz: Im Hinblick auf die Rundfunkfreiheit ist staatlicher Rundfunk grundsätzlich unzulässig, da spielen die Erfahrungen mit dem Reichsrundfunk im 3. Reich eine Rolle. Nur privater Rundfunk ist ebenso unzulässig, weil er nur die konsumfreudige Schicht zwischen 15 und 50 Jahren bedient und notwendigerweise ausschließlich massenorientiert ist. Daher haben wir ein duales System (so wie überall in Europa), bei dem der ör Rundfunk die Voraussetzung für die Existenz des Privatfunks ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Rundfunk abschaffen wann und wie?

Offenbar meinst du nicht den Rundfunk, sondern den Rundfunkbeitrag.

Finde das schon teuer.

Umgerechnet sind das rund 60 Cent pro Tag.

Wieso zahlt man den überhaupt?

Weil es einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zwischen den Bundesländern gibt, der von Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für verfassungsgemäß erachtet wurde.

Da gibt es keine chance. Niemand hat beschlossen bzw in aussicht gestellt, dass die GEZ Gebühren abgeschafft werden sollen. Es gibt bestimmte personengruppen, die sich davon jedes jahr aufs neue befreien lassen können. Von den Rundfunkgebühren werden ARD, ZDF, deutschlandradio und daran angeschlossene sender bezahlt. Und das ganze netz zur Verbreitung ist auch nicht kostenlos. Wer informiert werden will, muss eben zahlen.

Du kannst aus deutschland auswandern. Dann bist du sie los. Aber mit Sicherheit erhebt jedes land irgendwelche Rundfunkgebühren oder ähnliches. Es ist also jacke wie hose, wo du lebst. Wenn du aber ein waldgrundstück besitzt und dort nachweislich ohne radio und tv lebst, wenn diese einsame waldhütte dein dauerhafter wohnsitz ist, gibts auch keine Gebühren zu bezahlen. Die GEZ werden dich kontrollieren. Aber wenn du da wirklich nichts hast, was als rundfunkempfänger dient, müssen sie dich in ruhe lassen. Aber ob es das wert ist, würde ich in frage stellen.


DerCaveman  07.10.2021, 02:39
Aber mit Sicherheit erhebt jedes land irgendwelche Rundfunkgebühren oder ähnliches.

Noe. Ich lebe in einem Land, in dem es das nicht gibt. Dafuer gibt es aber auch keinen oeffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern nur private und staatliche Sender (also entweder von den Werbekunden beeinflussbar oder eben vom Staat kontrolliert).

Wenn du aber ein waldgrundstück besitzt und dort nachweislich ohne radio und tv lebst, wenn diese einsame waldhütte dein dauerhafter wohnsitz ist, gibts auch keine Gebühren zu bezahlen.

Doch, natuerlich ist der Rundfunkbeitrag auch dann zu zahlen. Ob du empfangsfaehige Geraete besitzt oder nicht, spielt dafuer ueberhaupt keine Rolle.

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Das wäre ein Albtraum, Guck Mal die Medienlandschaft der USA an. Ich will nicht auf Bild TV angewiesen sein ...