Rücktritt von Vertrag bei Haustürgeschäft als Unternehmen?
Leider bin ich durch Google Recherche nicht schlau daraus geworden, ob das Recht zum Widerruf bei Haustürgeschäften nur für Privatpersonen oder auch für Unternehmen gilt.
Wie ist hier die Gesetzeslage?
4 Antworten
Leider es scheints sie sind ANGESCHMIRT oder?
"Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen – Existenzgründer, Freiberufler und Selbstständige. Verbraucher können nach §355 BGB im Rahmen des Widerrufsrechtes von einem einmal geschlossenen Vertrag zurücktreten. Für Unternehmer aller Art und selbst für Existenzgründer in der Vorgründungsphase gilt dieses Recht allerdings nicht."
Widerrufsrecht bei Haustuergeschaeften gilt nur fuer Verbraucher im Sinne des BGB § 13, nicht aber auch fuer Unternehmer.
Nein das gilt nur für Verbraucher.
Privat und Unternehmen haben beide ein Wiederrufsrecht laut den AGBS
In derRegel 14 Tage, nach Abschluss des Geschäftes :)
Allgemeine Geschäftsbediengungen, darauf wirst du bei jedem Rechtsgeschäft drauf aufmerksam gemacht.
Ahh, du meinst AGB, weil du schreibst ja richtig, das ist schon der Plural.
Aber ich muss dir widersprechen, es gibt nur bei einer Minderheit der Geschäfte AGB. Wenn ich dir ein Buch verkaufe, haben wir auch keine.
Nur wenn es auch in den Allgemeinen GeschaeftsbedingungenS so drin steht und diese auch Bestandteil des Vertrages geworden sind. Das duerfte aber wohl nur aeusserst selten der Fall sein.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es fuer Unternehmer hingegen nicht.
Was sind AGBS? Und um wessen "AGBS" soll es gehen?