Rückstellungen Erklärung?

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Rückstellungen sind Posten für künftige Aufwände, die wirtschaftlich jedoch im aktuellen Zeitraum verursacht sind. Bei einer Verbindlichkeit hingegen ist ein Aufwand bereits entstanden, nur noch nicht gezahlt. (Verbindlichkeiten sind also sehr wohl auch mit einem Aufwand verbunden, sofern es sich nicht um einen Aktiv-Tausch handelt, also die Verbindlichkeit auf Anschaffungskosten eines Aktivpostens entfällt. Die Begleichung der Verbindlichkeiten generiert hingegen keinen Aufwand - mit Ausnahme etwaiger Zinsen, die jedoch zusätzlich anfallen.)

Beispiele für Rückstellungen sind u. a. Jahresabschlusskosten, die ja frühestens im nächsten Jahr anfallen, jedoch dem lfd. WJ zuzurechnen sind. Rückstellungen dienen der periodengerechten Zuordnung des (vielfach geschätzten) zukünftigen Aufwands. Daher immer die Buchung Aufwand an Rückstellung. Wenn der Aufwand später tatsächlich generiert wird, wird anstatt einer Aufwandsbuchung die Rückstellung aufgelöst. Nur wenn der tatsächliche Aufwand höher sein sollte als die Rückstellung, fällt die Differenz als echter Aufwand im nächsten WJ an.

Rücklagen hingegen sind niemals gewinnwirksam, sie werden in der Regel aus erzielten Gewinnen oder sonstigen Zuzahlungen der Gesellschafter gebildet und dienen der Verstärkung des Betriebskapitals.

Verbindlichkeit = bereits angefallener Aufwand (oder angefallene AK)

Rückstellung = künftiger Aufwand

Rücklage = Kapitalverstärkung (weder Aufwand noch Ertrag)

Rücklagen gehören zum Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten hingegen zum Fremdkapital.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.