Rückerstattung Reisekosten?

4 Antworten

Da kommt es vor allem darauf an, warum sie nicht antreten kann. Kann der Veranstalter die Reise nicht durchführen? Dann muss er das Geld zurückerstatten. Die Nummer, die die Bundesregierung mal mit den Gutscheinen vorgeschlagen hat, ist längst schon gegessen und rechtlich nicht haltbar.

Hat aber die Tochter abgesagt, weil es ihr zu riskant ist, dann sind Gutscheine noch das Beste, was Ihr kriegen könnt. 

Ihr müsst eine Gutschein nicht akzeptieren. Teile dem Veranstalter nochmal schriftlich (Einschreiben) mit das ihr auf Rückerstattung des Geldbetrags besteht. Setzt gleichzeitig eine Frist bis wann das Geld eingegangen sein muss. Die Frist nicht zu knapp setzen, die Veranstalter sind reichlich ausgelastet mit derartigen Fällen. Ist das Geld zum festgelegten Datum nicht eingegangen könnt ihr einen Anwalt beauftragen, oder selbst ein Mahnverfahren einleiten, das geht auch recht einfach online.

Ist es denn eine Option dass sie die Reise später antritt? Bedenke dass es der Reisebranche aktuell sehr schlecht geht und es auch gut möglich ist dass sie die Anzahlung derzeit überhaupt nicht zurück zahlen können... da bringt es dann auch nichts noch höhere Kosten zu produzieren (gerade bei kleineren Veranstaltern dürfte das regelmäßig der Fall sein).

Rechtlich könnt ihr es natürlich tun... frist stellen, Mahnbescheid beantragen etc... ob es was bringt muss sich eben zeigen. Ich kenne ein kleines Reisebüro das 6stellige Verluste hat dieses Jahr... und dass nur kurz nach riesigen Verlusten durch die Thomas Cook Pleite. Beneiden tue ich die Branche nicht.

Hallo

Aus welchem Grund kann Sie die Reise nicht antreten?

Sagt der Veranstalter von sich aus ab -> auf das Geld bestehen, wenn Ihr keine weitere Reise wollt..

Habt ihr dem Veranstalter abgesagt (Tochter ist Risikofruppe etc...), dann gelten die vereinbarten Stornobedingungen. Da kann dann der Gutschein aus Kulanz sogar besser sein, als weniger Geld.