Rotgrünschwäche polizei?
Hallo Leute ,
Bei meiner polizeiärztlichen untersuchung wurde bei mir der Verdacht auf eine rot grün Schwäche geäußert . Ich sollte einen minimalen und maximalen anomalquotienten ausmessen lassen. Jetzt war ich heute beim augenarzt an so einem steinalten gerät und hab danach einen Zettel in die Hand gedrückt wo steht: Anomaloskop AQ 0.53. N=1. Min 50.7 Max 50.7. Protanomalie,der Anomalquotient beträgt 0.53
Jetzt versteh ich die Werte garnicjt was was ist und im Internet steht irgendwie tauglich zwischen 0.7 und 2.0 oder so. Und bevor ich des dann abschickt geh ich lieber nochmal zu einem seriöseren Arzt mit einem besseren Gerät und mehr Aufklärungsarbeit,weil hab mich auch unter Druck gefühlt und mir wenig Zeit gelassen bei dem Test .... vielleicht kann ja einer von euch etwas mit den Daten anfangen und mir weiter helfen . Mfg Dennis
1 Antwort
Lässt sich eigentlich alles guugeln.
Du hast eine Rotschwäche, d.h., Du siehst die Farbe Rot nicht so wie ein "normaler" Mensch.
Ob die Dir mögliche Farbentrennung für den Polizeiberuf noch ausreicht, weiß ich allerdings nicht, ich fürchte aber, dass sie zu gering ist.
Mit dem Alter eines Messgerätes hat das Ergebnis nichts zu tun. Man muss es nur richtig bedienen. Aber Du hast das Recht auf eine Zweiteinschätzung durch einen anderen Arzt.
Natürlich, das ergibt sich aus dem SGB V
Allerdings ist nicht einheitlich geregelt, wann eine Zweitmeinung AUF KOSTEN DER GKV eingeholt werden kann. Wenn dieser Farbsehtest von der gesetzlichen Kasse übernommen wurde, solltest Du sicherheitshalber bei Deiner Kasse nachfragen, ob bei dieser für Deine Berufswahl(!) wichtigen Untersuchung eine Zweitmeinung eingeholt werden darf.
Habe ich das Recht auch noch nachdem der Arzt den Wert als untauglich einstuft?lg