Rot über die Ampel gegangen, Polizei wollte Bußgeld?

21 Antworten

Am Land gibts diese Regel für Fussgänger nicht

Der Bußgeldkatalog ist selbstverständlich auf dem ganzen Gebiet Deutschlands gültig :

https://www.bussgeldkatalog.org/fussgaenger/

ich wusste schon gar nicht das man dafür bestraft werden kann...

öfter mal was neues .... oder man lernt nie aus.

Was wäre wenn ich 10m vorher die Straße überquert hätte? Dann wäre ich ja Theoretisch nicht über Rot gegangen

Dann wäre es zwar kein Rotlichtverstoß aber .....

siehe Bussgeldkatalog : Fahrbahn nicht auf kürzestem Weg, an nicht vorgesehener Stelle ......überquert

ergo kann auch das sanktioniert werden.

Der Bußgeldkatalog kann neben einem Bußgeld für Fußgänger, die eine rote Ampel überqueren, auch Punkte in Flensburg verhängen. ... Jede Person kann ab dem 12. Lebensjahr Punkte in Flensburg bekommen. Dabei ist es egal, ob Sie einen Führerschein besitzen oder nicht.

Und hier noch etwas ganz interessantes .... Führerscheininhaber auf Probe .... das Überqueren einer rote Fußgängerampel gilt als A-Verstoß und zeht die entsprechenden Folgen nach sich :

https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-fussgaenger/

Das Bußgeld für Fußgänger, die ein Vergehen gegen das Verkehrsrecht begehen, kann etwa 5 bis 10 Euro betragen. Dieses niedrig angesetzte Verwarngeld sollte Fußgänger allerdings nicht dazu verleiten, die Bußgeldtabelle zu missachten. Dies gilt insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit. Einige Verstöße stellen A-Verstöße dar und ziehen einen Bußgeldbescheid nach sich, der sich auch negativ auf den Führerschein auswirken kann.

Zu A-Verstößen aus dem Bußgeldkatalog für Fußgänger gehören:

  • Ein Haltegebot eines Polizisten nicht befolgen
  • Eine rote Fußgängerampel missachten
Am Land gibts diese Regel für Fussgänger nicht

Also als Landkind durch und durch kann ich dir versprechen, dass es auch bei uns Ampeln gibt - und wir haben schon im Kindergarten bei unseren Ausflügen gelernt, dass man da stehen bleibt, wenn die Ampel rot zeigt!

Was wäre wenn ich 10m vorher die Straße überquert hätte?

Überquert ein Fußgänger neben der Ampel die Fahrbahn, muss er mit einem Verwarn- oder einer Bußgeld rechnen(siehe §25 Absatz 3 StVO).

Kritisch wird es, wenn es zu einem Unfall kommt. Denn dann wird dem Fußgänger in der Regel ein großes Mitver­schulden am Unfall zugerechnet, wenn er einfach so über die Straße läuft (Urteil vom OLG Nürnberg vom 31.01.2018, Az. 4 U 1386/17).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich ist es auch auf dem Land eine Ordnungswidrigkeit über Rot zu gehen und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.

LG Knom

Richtig. Biste aber nich. Auch Du wirst mal gelernt haben, dass eine rote Ampel immer "stop" bedeutet. Also beschwer Dich nicht. Diese Regelung ist ein Gesetz, an das Du Dich zu halten hast.

Das gleiche. Dann wäre ebenfalls eine Verwarnung und/oder Bußgeld fällig geworden.