Rost am schweller Oberflächlich nicht durch gerostet?

5 Antworten

Nicht jeder Mangel am Fahrzeug fällt unter die gesetzliche Haftung. Da es sich nicht um einen Neu-, sondern um einen Gebrauchtwagen handelt, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen. 

Der Mangel muss schon bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen.

Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/

Nun ist die Frage, ob der Rost einen Mangel darstellt oder nicht.

Mehrere Gerichte haben entschieden, dass der Wagen keinen Rost haben darf, wenn im Kaufvertrag Rostfreiheit zugesichert wurde oder wenn vereinbart wurde, dass der Verkäufer für Rostmängel haftet.

Ansonsten kommt es auf Baujahr und Laufleistung des Fahrzeuges drauf an, ob da Rostbefall normal oder außergewöhnlich ist. Wenn der Rost typisch für das verkaufte Auto und Baujahr ist, stellt das keinen Mangel dar, für den der Verkäufer haften muss. Dann ist das ganz normaler Verschleiß. Nur wenn der Rostbefall völlig untypisch ist, stellt das einen Sachmangel dar, für den der Verkäufer eventuell haften muss.

Oberflächlicher Rost gehört das nicht zu normalen Alterserscheinungen eines Autos?

Solange die Nutzung nicht beeinträchtigt ist und du nichts vorher kaschiert hast um es zu verschweigen hätte ich jetzt gesagt du bist auf der sicheren Seite.

Unabhängig davon ist die Frage wie viel Ruf willst du aufs Spiel setzen bzw wie kulant jetzt sein


Temo103 
Fragesteller
 07.09.2021, 19:17

Danke, für deine Antwort.

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Wie sieht mein rechtliches recht aus als Verkäufer?

Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf gilt die Beweislastumkehr.

Also müsstest Du beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorlag; kannst Du das nicht, dann musst Du ihn beseitigen.

Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 477 BGB

Und sorry, aber das gehört zum Grundwissen eines gewerblichen Verkäufers.

Du hast dein gutes Recht, dem Kunden einen ordentlichen Service zu bieten und den Rost zu beseitigen.

Du bist beweispflichtig, dass der Mangel nicht schon beim Verkauf da war.