Roller in Italien kaufen und in Deutschland anmelden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du in Italien ein Urlaubsdomizil hast (wie der Name schon sagt), dann hast Du da auch einen (meist zweiten, wenn Du nicht tricksen willst) Wohnsitz (residenza), schreibst Du ja auch selbst.

In dem Fall mußt Du das Fahrzeug in Italien anmelden (= versichern und bollo dafür bezahlen) wenn Du es da (hauptsächlich) nutzt.

Sonst bekommst Du bald Ärger mit der GdF wegen Steuerhinterziehung.

Du darfst den Roller auch mal mit nach Deutschland nehmen und hier damit eine Weile rumfahren (i.d.R. bis Dich feindselige neidische Musterbürger-Nachbarn denunzieren), ich meine mich zu erinern bis zu einem halben Jahr, also bewahr jdfs. immer die letzten Brennertickets auf um das notfalls nachweisen zu können.

Wenn Du ihn in Deutschland anmelden willst, muß er hier über den großen TÜV und bekommt eine Einzelbetriebserlaubnis.

Braucht man zur Anmeldung in Italien dort nicht auch einen Wohnsitz?

dann meldet und versichert man den auch in italia .