Roller fahren ohne Führerschein?

1 Antwort

§ 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2.

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Du als Fahrer und der Versicherungsnehmer als Halter bekommen eine Strafanzeige.

Weil Du kein Einkommen hast, wirst Du Sozialstunden bekommen.Weil Du damit als nicht zuverlässig giltst, "geistig noch nicht reif", kann eine Sperre zum Erwerb des Autoführerschein und / oder zum begleiteten Fahren folgen.

Ist bei Straftaten immer ein Strafverfahren mit Gerichtsverhandlung und richterliche Einzelentscheidung