Rohköstlichen Kuchen gewerblich vertreiben?
Hallo Zusammen,
ich würde mich gerne im Laufe des Jahres selbstständig machen. Ich stelle rohköstlichen Kuchen her, dazu kommen noch vegane Stullen (Belegte Brötchen). Ein eigenes Café ist derzeit nicht geplant. Ich finde derzeit keine gewerblichen Räume, alle Ämter haben mir unterschiedliche Auflagen mitgeteilt. Nun frage ich mich, darf ich diesen (nicht) Kuchen auf Wochenmärkten verkaufen, um zumindest mal mein Konzept auszuprobieren? Ein Reisegewerbe wäre damit kombinierbar.
1 Antwort
Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind von Land zu Land unterschiedlich; das Land RLP beispielsweise hat sie hier zusammengefasst:
https://www.lwk-rlp.de/fileadmin/lwk-rlp.de/Beratung/EA/PDF/DV/DV_01.1_Recht_Uebersicht.pdf
Was konkret für Dich zutrifft wird nur das zuständige Ordnungsamt verbindlich sagen können.