Rettungswagenfahrer oder Krankenwagenfahrer werden?

3 Antworten

Keines davon ist eine Berufsbezeichnung im Rettungsdienst.

Es gibt verschiedene Qualifikationsstufen im Bereich des nichtärztlichen Rettungsfachpersonals:

1.) Rettungshelfer/in: in den meisten Bundesländern insgesamt 320 Stunden Ausbildung bestehend aus 160 Stunden Lehrgang mit Prüfung und 160 Stunden Ausbildungspraktikum. Assistenz des Rettungssanitäters und Fahrer des Krankentransportwagens im qualifizierten Krankentransport.

2.) Rettungssanitäter/in: mindestens 520 Stunden Ausbildung bestehend aus den vier Modulen 160 Stunden Rettungssanitäter- Grundlehrgang, 160 Stunden klinische Ausbildung, 160 Stunden Ausbildungspraktikum im Rettungsdienst an einer anerkannten Lehrrettungswache und mindestens 40 Stunden Abschlusslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschlussprüfung. Verantwortliche Person im qualifizierten Krankentransport und Assistenzperson, zugleich Fahrer (Fahrerlaubnisklasse C1 erforderlich) auf dem Rettungswagen in der Notfallrettung, in manchen Bundesländern auch noch Fahrer von Notarzteinsatzfahrzeugen, teils jedoch nur mit einer gewissen Berufserfahrung auf dem RTW,

3.) Rettungsassistent/in: wird seit 2015 nicht mehr neu ausgebildet!!!. Es war eine insgesamt zweijährige Berufsausbildung bestehend aus einem Jahr Fachlehrgang an einer staatlich anerkannten Schule und in verschiedenen Fachabteilungen eines geeigneten Krankenhauses mit staatlicher Prüfung am Ende und einem Jahr praktischer Ausbildung im Rettungsdienst an einer anerkannten Lehrrettungswache mit einem Abschlussgespräch am Ende der praktischen Ausbildung. Kommt aktuell noch als verantwortliche Fachkraft auf Rettungswagen in der Notfallrettung und als Fahrer von Notarzteinsatzfahrzeugen zum Einsatz, kann sich zum Notfallsanitäter weiterqualifizieren und

4.) Notfallsanitäter/in: neues Berufsbild, dass 2014 eingeführt worden ist. Dreijährige Berufsausbildung an den Lehrorten staatlich anerkannte Berufsfachschule, geeignetes Krankenhaus und genehmigte Lehrrettungswache mit umfangreichen Ausbildungszielbestimmungen im Notfallsanitätergesetz. Schließt mit einer mehrteiligen staatlichen Prüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres ab. Verantwortliche Fachkraft auf Rettungswagen in der Notfallrettung, Fahrer auf Notarzteinsatzfahrzeugen, bei Wunsch auch auf anderen arztbesetzten Rettungsmitteln wie Intensivtransportwagen (Verlegung von Intensivpatienten von Krankenhaus zu Krankenhaus).

Der qualifizierte Krankentransport, ist für die sachgerechte Beförderung von Patientinnen und Patienten, die keine Notfallpatienten sind aber einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/oder der Ausstattung eines KTW's während dem Transport bedürfen, zuständig.

Mfg.

Es gibt weder die Berufsbezeichnung Krankenwagenfahrer, noch die Berufsbezeichnung Rettungswagenfahrer. Und im Volksmund ist Krankenwagen = Rettungswagen = irgendein auffälliges Auto mit Blaulicht.

Was es gibt, sind Krankentransportwagen (KTW) und Rettungswagen (RTW). Und in den jeweiligen Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer steht geschrieben, welche Qualifikation die jeweilige Besatzung haben muss.

In allen Bundesländern muss der Rettungswagen mit mindestens einem Notfallsanitäter (NFS) (übergangsweise reicht auch noch ein Rettungsassistent) besetzt sein. Die 2. Person muss zumeist mindestens Rettungssanitäter (RS) sein. Auf dem Krankentransportwagen muss zumeist mindestens ein RS sitzen und dazu oftmals eine "geeignete Person" oder ein Rettungshelfer (RH).

Demnach sind Notfallsanitäter und Rettungssanitäter die beiden Berufsbezeichnungen, die du suchst. Und je nachdem, welche Fahrzeuge dein Arbeitgeber betreibt und wie er dich einteilt, sitzt du dann eben auf dem RTW oder auf dem KTW. Oder mal so und mal so.

Notfallsanitäter ist eine normale dreijährige Berufsausbildung, funktioniert also ähnlich wie z.B. eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Formal muss man eine Mittlere Reife mitbringen - in der Praxis gibt es so viele volljährige Bewerber mit Rettungsdiensterfahrung und Führerscheinklasse C1, dass du ohne diese Kriterien quasi keine Chance hast, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.

Der Rettungssanitäter ist keine Berufsausbildung, sondern eine Qualifikation. Ein Lehrgang, den man mal besucht hat. Somit ist man, wenn man als Rettungssanitäter angestellt ist, effektiv eine angelernte Hilfkraft. So als würde man sich in einer Fabrik ans Fließband stellen. Die Qualifikation zum RS dauert, wenn man sie in einem Schwung durchzieht, etwa drei Monate; es ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, dass die Kosten dafür von einem (zukünftigen) Arbeitgeber übernommen werden. Ggf. müssen also die vierstelligen Ausbildungskosten selbst getragen werden. Anschließend kann man aber regulär im Rettungsdienst arbeiten und bekommt dafür, dass man eigentlich nur eine Hilfskraft ist, ein vergleichsweise gutes Gehalt (gibt Leute mit 3jähriger Ausbildung, die weniger verdienen). Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss (oder gleichwertig) und du musst zur Abschlussprüfung volljährig sein.

Für den Einsatz auf dem RTW musst du noch bedenken, dass inzwischen fast alle deutschen Rettungswagen über 3,5t wiegen und du dafür einen passenden Führerschein brauchst.

Im Endeffekt ist also der Weg recht einfach: Du investierst ca. 3-4 Monate und ~3000€ für die Qualifikation zum RS und den Führerschein Kl. C1 (bis 7,5t) und bewirbst dich damit dann bei einem Rettungsdienst deiner Wahl um eine Stelle. Wenn du flexibel genug bist, ggf. in eine der Regionen mit schlimmem Personalmangel umzuziehen, hast du quasi Jobgarantie. Und danach kannst du dir überlegen, ob du NFS werden willst und ob du dafür auch eine Ausbildungsstelle bekommst.

Die Arbeit von NFS und RS ist quasi gleich, denn sie machen klassischerweise die Schichten zusammen, sitzen zusammen auf demselben Auto und gehen gemeinsam in den Einsatz. Nur, dass der NFS eben höher ausbegildet ist, weiterreichende Kompetenzen hat und die Verantwortung trägt, während der RS ihn eben unterstützt. Die Unterschiede bestehen also eher darin, an welchem Ort man Rettungsdienst fährt - wer in der Frankfurter Innenstadt fährt, hat ein ganz anderes Einsatzaufkommen als jemand, der irgendwo im brandenburgischen Nirgendwo zum Dienst geht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Ausbildung um den Krankentransportwagen fahren zu dürfen nennt man Rettungshelfer oder auch kurz RH und dauert 6 Wochen, hierfür ist ein Führerschein Klasse B erforderlich.

Die Qualifikation um einen Rettungswagen fahren zu dürfen nennt man Rettungssanitäter kurz RS (Ausnahme Niedersachsen, dort reicht auch der Rettungshelfer). und dauert 3 Monate, Für einen RTW ist meist der Führerschein in der Klasse C1 notwendig.

Bei beiden Handelt es sich um keine Richtige Berufsausbildung sondern um eine Qualifikation, richtige Medizin machen dürfen beide auch nicht, ebenfalls haben auch beide keine gute Bezahlung.

Weitergehen gilt zu erwähnen das insbesondere beim Rettungssanitäter keine Garantie besteht das du den RTW fährst, du kannst ebenso auf dem KTW eingesetzt werden jedoch als Medizinisch Verantwortliche Einsatzkraft.