Resturlaub vom 2022?

3 Antworten

Genau genommen dürftest du gar keinen Resturlaub haben. Du bist nämlich dazu verpflichtet, deinen Jahreurlaub auch innerhalb des Jahres zu nehmen. Wenn das aus betrieblichen Gründen nicht machbar war, musst du den Resturlaub bis Ende März verbrauchen. Wenn dich dein Chef oder deine Cheffin aber zum Jahresende hin darauf aufmerksam gemacht hat, dass du noch Urlaubstage übrig hast, du sie aber nicht nimmst, verfallen sie zum Ende des Jahres und es gibt im folgenden Jahr keinen Resturlaub.

In der Praxis kann das aber auch anders aussehen. Mein Urlaub verfällt zum Beispiel gar nicht. Wenn ich dieses Jahr keinen Urlaub nehmen würde, könnte ich den Resturlaub aus 2022 auch noch mit in 2024 nehmen. Sollte ich also noch Resturlaub haben, vefällt der auch nicht am 31.03., den kann ich das ganze Jahr über noch nehmen wie ich will.

Gras64  02.03.2023, 20:22

Das war früher mal so. Es gibt nun allerdings ein neues Urteil vom EuGH und vom BAG. Der Arbeitgeber muss nun ausdrücklich auf den Verfall hinweisen.

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Shalidor  02.03.2023, 20:25
@Gras64
Wenn dich dein Chef oder deine Cheffin aber zum Jahresende hin darauf aufmerksam gemacht hat...

Und was genau habe ich hier geschrieben?

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Eigentlich im Jahr 2022, wenn der übertragen werden durfte, hängt es vom Tarifvertrag ab - regelt der das, gilt dessen Frist, ansonsten bis zum 31. März.

JayCeD  02.03.2023, 19:51

Das ist im Dezember vom Bundesarbeitsgericht stark eingeschränkt worden.

https://www.bakertilly.de/news/detail/bundesarbeitsgericht-urteilt-zur-verjaehrung-von-resturlaub.html

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HugoHustensaft  02.03.2023, 19:54
@JayCeD

Jein. Das Urteil verlangt lediglich, dass der AG explizit auf den Verfall des Urlaubs hinweist - das ist durchaus machbar und vielfach schon lange üblich, der Kern des Urteils ist gar nicht so neu, da gab es vor einigen Jahren schon eine sehr ähnliche Entscheidung.

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JayCeD  02.03.2023, 19:59
@HugoHustensaft

Wäre der FS ausdrücklich auf den Verfall des Resturlaubs hingewiesen worden, müsste er jetzt nicht danach fragen.

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