Reicht meine Schwester(19) als Erwachsener(Ohrringe stechen)

8 Antworten

Ich würd einen Brief aufsetzen, den von deinen Eltern unterschreiben und eine Ausweiskopie deiner Eltern mitnehmen.

Es geht nicht um einen Volljährigen sondern der / die Erzihungsberechtigte die das Einverständsnics erklären muss. Ohne Einverständnis des Erziehungsberechtigten kann Anklage wegen Körperverletzung gegen den BehandlerIn gestellt werden.

Ein Elternteil muss mitkommen und dort etwas unterschreiben. Das darf deine Schwester nicht.

Die Einverständniserklärung bekommst du von diene Eltern, schriftlich. Wenn du die hast, sollte es reich, das deine Schwester dabei ist.

Deine Schwester ist kein Erziehungsberechtigter. Mit einem Schreiben deiner Eltern ist das vielleicht was anderes. Ich glaube nicht, dass das geht.