Rechtliche Situation im Verhältnis zu Gemeindewerke?
Guten Tag zusammen,
ich bin auf der Suche nach einer Antwort bzw. würde gerne eine Situation schildern.
Ich bin derzeit Wohn ansässig in dem Haus meiner Großeltern. Da man sich als Jugendlicher nicht viele Gedanken bzgl. dem Grundstück macht, ist es mir erst jetzt aufgefallen. Innerhalb unseres Grundstückes ist ein Umspannwerk für unsere Ortschaft. Dann habe ich einmal hinterfragt, wie es zu diesem Konstrukt gekommen sei. Laut meiner Großmutter war anscheinend mit meinem Urgroßvater ausgemacht, dass das örtliche Gemeindewerk das Recht hat bei uns ein solches Umspannwerk zubauen, aber mein Urgroßvater Garagen drauf bauen darf. Nun besteht dieses Verhältnis schon geschätzt 50-60 Jahre, dabei gibt es keinerlei Verträge darüber.
Jetzt würde ich mal die Gemeindewerke anschreiben und dazu nähere Informationen erfahren. Meint ihr, das Verhältnis könnte man im Nachhinein ändern, z.B. wenn man einen Vertrag aufsetzt? Hat jemand schon Erfahrung was man verlangen kann bzw. ob man theoretisch das Grundstück im Nachhinein ein Schriftsatz erstellt und dann weitervermieten kann?
Gruß
4 Antworten
Sieh bitte zuerst im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis nach, ob dort eine Grunddienstbarkeit zugunsten der Gemeindewerke zum Betrieb des Umspannwerks eingetragen ist. Wenn ja, hast du keine Möglichkeit, nachträglich vertragliche Regelungen zu ändern.
Das ist erst einmal der richtige Weg - dann kannst Du uns das ja mal mitteilen...
Da kann Dir niemand aus der Ferne etwas Konkretes zu sagen.
"Ortschaft" = ich vermute also mehr dörflich oder kleinstädtisch...
- Zunächst solltest Du im Grundbuch nachschauen, ob etwas und was dort eingetragen ist.
Wenn Entsprechendes eingetragen ist, kann man konkret weitersehen.
- Wenn nichts im Grundbuch eingetragen ist
Du sprichst vom "Urgroßvater" - es gab Zeiten da "galt der Handschlag als Heiligstes Pfand" - man hat früher, zu seinen Zeiten, vieles gemacht, was heute nicht mehr so geht - auch im Bereich Grundstücke und Bauen - "die eine Hand wäscht die andere" - und das eine oder andere wird geduldet...
Bevor man da offiziell loslegt, gebe ich zu Bedenken, daß man ggf. schlafende Hunde wecken könnte (lagen z. B. damals für die Garagen Baugenehmigungen oder auch für das Haus selbst vor etc.; das gibt es gar nicht so selten, daß das alles ohne Baugenehmigung gemacht wurde) - da könnte dann ein Rattenschwanz von bürokratischen Problemen auf einen zukommen, die man noch gar nicht abschätzen kann.
Ggf. kann man versuchen vielleicht heute 70- oder 80-jährige ehemalige Mitarbeiter herauszufinden, die sich noch erinnern können, was damals dort gelaufen ist (oder ältere Personen in der Ortschaft) - oder das Unternehmen, welches die Garagen gebaut hat.
Ich würde daher erst einmal versuchen "inoffiziell" zu recherchieren - dann kann man ggf. mit dem Betreiber des Umspannwerkes Kontakt aufnehmen, bevor eine Behörde (z. B. Bauamt) eingeschaltet wird.
Im Normalfall lassen sich die Betreiber dafür eine Grunddienstbarkeit eintragen, auch nachträglich.
Auch ich fürchte, eine Gemeinde hat solche Werke nicht, das wird dem Netzbetreiber gehören, und der hat sein Recht eintragen lassen.
Irgenwo stehen diese Dinger nunmal, denn aufhängen geht ja nicht.
Alles klar, habe den Grundbuchauszug beantragt