Handelt es sich bei einem Gebäude mit 5/1 um eine andere Adresse als 5?


18.01.2022, 18:02

Wie sieht es damit aus wenn ein Gerichtsvolzieher einen Pfändungsbeschluss mit Hausnummer 5 statt 5/1 hat?

4 Antworten

Es kommt grundsätzlich nur auf die Grundstücke an. In Deutschland gehört zunächst alles was fest mit dem Grundstück verbunden ist, dem Eigentümer des Grundstücks, welcher im Grundbuch eingetragen ist. Der einzige Fall, in dem das nicht so ist, ist bei einem Erbbaurecht. Auch bei Wohneigentum ist man immer Eigentümer eines Grundstücksbruchteils (zB 3,674/1000), verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung.

Man kann also (außer als Erbbauberechtigter) nicht Eigentümer eines Hauses sein, ohne dass einem das Grundstück gehört. Bei einem Grundstück mit mehreren Gebäuden darauf gehört also ein und dem selben.

Bei Reihenhäuser (5 und 5a) sind es meistens zwei Grundstücke, wobei die Trennmauer auf der Grenze steht.

Hallo,

die Vergabe von Hausnummer erfolgt oft aufgrund einer kommunalen Satzung.

Es gibt mehrere Versionen:

  • Aufsteigend in der Reihenfolge in der die Häuser gebaut wurden.
  • Aufsteigend innerhalb der Straße (meist recht gerade und links ungerade Hausnummern
  • Hauptnummer (z.B. 5 und weitere 5 a, 5 b ....) oder 5 und 5/1, 5/2 usw.

Das hat aber keine Auswirkung auf das Baurecht sondern dient nur dem Auffinden des Eingangs.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Huass 
Fragesteller
 18.01.2022, 17:47

Soll es nur das Auffinden des Eingangs erleichtern? Wie sieht es damit aus wenn ein Gerichtsvolzieher einen Pfändungsbeschluss mit Hausnummer 5 statt 5/1 hat?

0
Aure86  18.01.2022, 20:27
@Huass

Der Gerichtsvollzieher wird schon wissen von wem er was will und wird diese Person auch schon finden.

Sollte das jetzt an so einem Zusatz an der Hausnummer scheitern?

1
Huass 
Fragesteller
 18.01.2022, 20:44
@Aure86

Dann eben ein Durchsuchungsbeschluss. Darf die Polizei auch 5/1 statt 5 dursuchen aufgrund eines gerichtlichen Druchsuchungsbefehl?

0

Hallo,

Die rechtliche Behandlung von Häusern und Grundstücken ergibt sich alleinig aus dem Grundbuch. Dort sind Eigentümer und Grunddienstbarkeiten eingetragen.

Die Postalische Adresse kann anders vergeben sein. Man kann nur davon ausgehen, dass die Häuser und Grundstücke zusammen ein Bauvorhaben oder eine Eigentumsgemeinschaft bilden. Die Eigentümer können aber unterschiedlich sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

das sind alles personenbezogene Maßnahmen. Da spielt die Hausnummer keine Rolle.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung