Rechtlich : Küchenkauf Ausmesstermin versäumt?

1 Antwort

Sehr interessante Frage. Ich wage hier keine Antwort (zumal Jänner auf Österreich hindeutet). Eher geraten: Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass das Versäumnis der Lieferanten die Unmöglichkeit der Erfüllung bedingt. (Den Termin und die Umstände hast Du hoffentlich schriftlich genannt, nicht nur einfach mal so beim Verkaufsgespräch.)

Allerdings brauchst Du ja trotz allem eine Küche. Und der neue Küchenbauer kommt ja auch nicht in die Wohnung. Folglich würdest Du mit einem neuen Lieferanten nicht besser gestellt. So könnte der alte zumindest argumentieren.

Tipp: Stell die Frage mal auf www.recht.de, ist ebenfalls kostenlos und da sitzen einige, die gerade im Vertrags- und Verbraucherrecht echt Ahnung haben.