Rechtlich : Küchenkauf Ausmesstermin versäumt?
Hallo,
bitte um Hilfe. Kann ich bei dieser Sachlage rechtlich vom Vertrag zurücktreten? Es geht um eine Neubauwohnung mit einem festgesetzten Termin, in der man die Wohnung zum ersten Mal betreten darf,um z.B die Küche ausmessen zu können. Einzugsdatum ist erst nächstes Jahr Ende Jänner (keine Möglichkeit mehr die Wohnung zu besichtigen außer an dem Tag)
Beim Küchenverkäufer hab ich die Zeitspanne genannt, in der sie kommen sollten. Leider konnten sie die Zeit nicht einhalten, und haben den Ausmesstermin verpasst. Das bedeutet,dass sie erst an dem Tag die Küche ausmessen kommen können, wenn ich einziehe, ich müsste also mind. einen Monat warten bis ich eine Küche in der Wohnung habe,da die Küche erst nach dem Ausmessen bestellt wird.
Rechtlich müsste man ja bei einem Verzug eine Nachfrist geben, jedoch gibt's ja keine andere Möglichkeit die Wohnung vor dem Einzugsdatum zu betreten. Zählt sowas vielleicht als Fixtermin? Leider hab ich schriftlich nix in der Hand,was man als Fixtermin verstehen kann. In der Mail wurde nur bestätigt,dass der Küchenmesser an dem Tag und für die Zeitspanne kommt, nirgends steht fix o.ä dabei.
Die Geschäfts- und Lieferbedingungen sind leider alles nur im Gunsten des Verkäufers. Nirgends steht ,was der Käufer für Rechte hat... ausser schwammige Sachen wie: Tritt der Kunde - ohne dafür berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück....
Was kann ich dagegen tun? Mit der Firma will ich echt nichts mehr zu tun haben,da sie schon jetzt und bei anderen Dingen, die dazugekommen sind, sehr sehr unverlässlich sind. Danke im Voraus
1 Antwort
Sehr interessante Frage. Ich wage hier keine Antwort (zumal Jänner auf Österreich hindeutet). Eher geraten: Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass das Versäumnis der Lieferanten die Unmöglichkeit der Erfüllung bedingt. (Den Termin und die Umstände hast Du hoffentlich schriftlich genannt, nicht nur einfach mal so beim Verkaufsgespräch.)
Allerdings brauchst Du ja trotz allem eine Küche. Und der neue Küchenbauer kommt ja auch nicht in die Wohnung. Folglich würdest Du mit einem neuen Lieferanten nicht besser gestellt. So könnte der alte zumindest argumentieren.
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