Rechnung Kleinunternehmer Belege?

3 Antworten

Du hast auch bei Anwendung der Kleinunternehmer Regelung die gleichen steuerlichen Aufzeichnungs und aufbewahrungspflichten wie alle anderen auch.

Die Kleinunternehmer Regelungen ist nur eine Ausnahme/Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer. Alles andere bleibt gleich. Es sind die ganz normalen Regelungen der Abgabenordnung, des Einkommensteuergesetzes und ggf HGB (usw) anzuwenden

Sonnenschein706 
Fragesteller
 19.10.2020, 09:44

Ja am Ende des Jahres reicht es, wenn ich nur die Rechnungen des Einkaufs und Verkaufs vorlege oder muss ich auch die Kontoauszüge über den Geldzufluss vorlegen

muss kein Gewinn/Verlust Rechnung erstellt werden als Kleingewerbetreibender..

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Stefan1248  19.10.2020, 09:48
@Sonnenschein706

Du musst eine Einnahme überschuss Rechnung machen (wenn du nicht Buchführungspflichtig bist)

Die Kontoauszüge sind da auch aufzubewahren. Es ist ja auch der Zufluss Zeitpunkt maßgeblich

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Bitte nicht Kleinunternehmer und Überschussrechner in einen Topf werfen. Das fällt zwar oft zusammen, aber nicht immer.

Vorzulegen sind weder die Rechnungen noch die Kontoauszüge - aber vorhanden müssen sie sein und sie sind 10 Jahre zu archivieren. Und die 10 Jahre beginnen erst mit dem Ablauf der Einspruchsfrist der EStE für das gegebene Jahr an zu laufen. Damit sind es eher 10,5 bis 12 Jahre.

Sonnenschein706 
Fragesteller
 19.10.2020, 09:40

Ja aber ich hab jetzt Kleingewerbe im online Handel angemeldet, muss ich Ende des Jahres nicht eine Steuererklärung abgeben wir ein Unternehmer und mein Einkauf und Verkauf/ Kontoauszüge mit Rechnungen vorlegen, wieviel Gewinn und Verlust ich habe...weil sonst wissen die ja nichts

wollte nur wissen ob Rechnungen für den Einkauf den ich getätigt habe und Rechnungen für den Verkauf ausreichen oder muss ich auch die Kontoauszüge vorlegen den Geldzufluss...

hoffe liege nicht da falsch 🙈oder Almwiesen du erwähnst ist das bei Kleingewerbetreibender alles nicht nötig nur die Gewerbeanmeldung

sorry nochmal, danke im Voraus

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FordPrefect  19.10.2020, 09:52
@Sonnenschein706
Ja aber ich hab jetzt Kleingewerbe im online Handel angemeldet,

Nein, du hast ein Gewerbe angemeldet. Den Begriff Kleingewerbe kennt nur das Umsatzsteuerrecht in § 19 UStG, was bedeutet, dass das FA - solange du die Umsatzgrenzen nicht überschreitest - bei dir keine USt erhebt.

muss ich Ende des Jahres nicht eine Steuererklärung abgeben

Nein, aber bis zum 31.7. des Folgejahrs natürlich schon.

und mein Einkauf und Verkauf/ Kontoauszüge mit Rechnungen vorlegen,

Nein. Das fordert das FA nur an, wenn es Unstimmigkeiten gibt, oder wenn sie die EStE prüfen wollen. Sonst nicht.

wollte nur wissen ob Rechnungen für den Einkauf den ich getätigt habe und Rechnungen für den Verkauf ausreichen oder muss ich auch die Kontoauszüge vorlegen den Geldzufluss...

Was an "nein" war jetzt unverständlch?

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PatrickLassan  19.10.2020, 10:02
@FordPrefect
Den Begriff Kleingewerbe kennt nur das Umsatzsteuerrecht in § 19 UStG,

In § 19 UStG steht 'Kleinunternehmer'.

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FordPrefect  19.10.2020, 10:11
@PatrickLassan

Ups, das stimmt. Allerdings werden diese Begriffe úmgangssprachlich gerne auch synonym verwendet.

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