Rauchmelder gehen ohne Grund los, abschrauben der Rauchmelder, was wäre im Brandfall mit der Versicherung?

4 Antworten

Minol hat diese Geräte bestimmt Millionen mal verbaut und offenbar machen sie nur bei Euch Ärger. Da liegt es doch nahe, mal zu überlegen, warum sie ausgerechnet bei Euch immer Ärger machen. Wie ist es bei anderen Wohnungen im gleichen Haus? Gehen Sie da auch immer wieder mal los?

Ansonsten:

Rauchmelder sollen vor allem dazu verhelfen, dass ein Feuer, das in einem der gesicherten Räume ausgebrochen ist, schnell erkannt und die Bewohner ggf. alarmiert, bzw. geweckt werden und somit die Wohnung bzw. das Haus schnell verlassen können. Es ist im Brandfall nicht gefordert, dass die betroffenen Bewohner selbst Löschversuche unternehmen und sich dabei unnötig in Gefahr bringen.

Das bedeutet, dass die Brandversicherung keine Probleme macht, wenn irgendwo ein Rauchmelder nicht funktioniert und sich deshalb ein Brand weiter und schneller verbreitet, als wenn RM angeschlagen hätten.

Es ist jedoch für die Bewohner fatal, wenn sie sich nicht selbst rechtzeitig retten können, weil sie das Brandereignis buchstäblich "verschlafen" haben.

Rauchmelder sind gesetzlich vorgeschrieben und die Funktionsfähigkeit muss regelmäßig geprüft werden. Hat Dein Vermieter diese Pflicht erfüllt, hat er sowieso keinen weiteren Einfluss darauf, was mit den RMs in der Zwischenzeit passiert.

Hat der Vermieter mit Hilfe von Minol seine gesetzlichen Pflichten nachweislich erfüllt, wird die Gebäudebrandversicherung keine Probleme machen, wenn Mieter die Rauchmelder deaktivieren.

Bleibt die Hausratversicherung der Bewohner. Vermutlich wird es damit nach so einem Wohnungsbrand auch keine Probleme mehr geben, denn die Anspruchsteller werden es wohl nicht überlebt haben.

Es passiert oftmals das wenn die leer sind angehen.

Die Batterien könnten fast leer sein. Machen meine Rauchmelder auch immer wenn die Batterien zur neige gehen.

Wenn die auch losgehen, obwohl die neu sind, würde ich mal kräftig Druck beim Vermieter ausüben. Im Zweifel kann hier auch eine Mietminderung ein probates Mittel sein.