Psychotherapie von Arbeitsamt (Agentur fuer Arbeit und Jobcenter) gefordert

4 Antworten

Wie bitte?
Die Grundlage einer jeden Psychotherapie ist Freiwilligkeit.
Zwangsbehandlungen sind für meine Begriffe in diesem Lande verboten.

Widerspruch einlegen.
Im Zweifel Klage.
EGV nicht unterschreiben.

Wenn Du nicht irgendetwas falsch verstanden hast ..
zuzutrauen wäre es denen. Jenseits von Sinn und Verstand und von Recht und Gesetz.

SebastianG1984 
Fragesteller
 03.08.2012, 23:32

Das sind sie (die Zwangsbehandlungen). Das hat mir auch der Herr Dr. ro. Stumpf im AA gesagt, nachdem ich gefragt habe, ob die das nicht erzwingen koennen. Mein Problem ist, dass ich ganz andere Beschwerden habe, koerperliche, wodurch ich in die Arbeitslosigkeit geschlittert bin. Ist aber auch sehr persoenlich. Ich finde, Realitaet und deren Arztberichte sind wirklich zweierlei.

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Marco7Stgt  05.08.2012, 13:35
@SebastianG1984

Da ich u.a. viele Jahre im Bereich Psychosomatik gearbeitet habe, kann ich Dir sagen, dass dies sehr wohl körperliche Schmerzen beseitigen kann, vorrausgesetzt die Schmerzen haben ihren Ursprung z.B. in einer Schon-oder Fehlhaltung, oder aber auch viele Arten von Kopfschmerzen. Zum anderen Thema: Es ist natürlich sinnlos jemanden zu einer Psychotherapie zu zwingen, aber die Rentenversicherung kann einen durchaus zu einer Reha-Massnahme (Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit) nötigen - und so eine Massnahme kann auch in einer sehr streng geführten Pschosomatischen Klinik angeordnet werden.

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Ja können sie denn sie wollen dich so schnell wie möglich in eine Arbeit kriegen damit sie dir nicht weiter Geld zahlen müssen & wenn das nur durch eine Therapie möglich ist musst du diese machen.

SebastianG1984 
Fragesteller
 03.08.2012, 23:26

Wie funktioniert das denn dann im Einzelnen, muss ich mir den Therapieplatz selbst suchen und (jetzt bin ganz kleinlich) die Praxisgebuehr (richtigerweise sogenannte Einmalzahlung) alle Vierteljahre "selber" von meinem Arbeitslosengeld bezahlen? Oder muessen die die Therapie in Auftrag geben. Auch habe ich schon von einem Psychologen erklaert bekommen, dass es einen Unterschied zwischen einer Psychotherapie und dem Anfertigen von medizinisch-psychologischen Befundunterlagen gibt. Das heisst, dass der Pschychotherapeut nicht auch noch in einer Person die vom AA geforderten Befundunterlagen erstellt. Der Psychologe meinte, dass er nicht ueber mich, sondern mit mir sprechen moechte. Das Anfertigen und Weiterreichen von Befundunterlagen widerspricht diesem Grundsatz aber. Das Arbeitsamt ist mir dabei auch keine Hilfe, die sagen einfach, dass ich die Therapie nicht will.

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DreizackGunther  03.08.2012, 23:31
@SebastianG1984

Also zur Praxigebühr: Du kannst dich als Arbeitslosengeldempfänger davn befreien lassen dass du die nicht zahlen musst, da fragst du aber am besten bei der Krankenkasse nach weil das bei jeder anders ist.

Ja, er möchte mit dir sprechen um dadurch einen Befund erstellen zu können.

Mh. Ich denke du musst dir einen suchen. Aber wie genau das alles läuft im einzelnen weiß ich leider nicht... Such´ einfach erstmal einen, geh´ damit dann wieder hin & frag´ wie es weiter gehen soll.

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SebastianG1984 
Fragesteller
 03.08.2012, 23:36
@DreizackGunther

Irgendwie kommt mir das Ganze bei denen (ich war schon bei mehreren) wie eine grosse Abwimmelei vor. Die schicken mich immer nur weiter, wenn sie Arbeitsamt hoeren. Und der neue schickt mich dann wieder zurueck.

Ja, wegen der Praxisgebuehr werde ich mich bei der KK (AOK) erkundigen. Mit mir sprechen wird der auch (nachdem er vllt gemerkt hat, dass er mich nicht abwimmeln kann), bloss diese Unterlage/n weitergeben, das meinte er ist ein "Ueber den Patienten sprechen".

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sventheman  04.08.2012, 23:52

hm - wäre es denn auch ok, jemanden durch Psychopharmaka oder speziell Voodoo-Kräutern zu einem baumwollpflückenden Zombie zu machen, damit wieder gearbeitet wird?

Zwangstherapie und Brainwashing - Nein Danke. Psychotherapie funktioniert nur, wenn der Leidensdruck groß genug ist und der klient aktiv an Veränderungen arbeiten will.

Ganz abgesehen davon könnte ein Verdrängen mit Alkohol schneller zur Arbeitsfähigkeit führen als eine effektive Psychotherapie, die möglichgerweise längst Verdrängtes hervorholt, was lange bearbeitet werden muss. Will nur sagen: das Arbeitsamt sollte seine Finger da raus halten.

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Ardnas17  06.08.2012, 21:59

Nein, das dürfen die NICHT!

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Wenn Du eine entsprechende EGV unterschreibst, dann ist die Therapie Teil der Vereinbarung. Aber: Das Jobcenter kann Dich nicht zwingen, irgendeine oder gar eine bestimmte EGV zu unterschreiben. Die Verweigerung der Unterschrift darf auch nicht sanktioniert werden - im Zweifelsfall kann das JC die Vereinbarung durch einen Verwaltungsakt ersetzen. Dann stehen Dir aber Widerspruch und Klageweg offen, und wenn Du zu einer Therapie gezwungen werden sollst, dann wird der Verwaltungsakt garantiert spätestens vorm Sozialgericht einkassiert.

In sofern: Nein, man kann Dir die Leistungen nicht entziehen, wenn Du keine Therapie machen willst.

Allerdings: Wenn jemand (psychische) Beeinträchtigungen hat, sollte das Jobcenter ihm den Freiraum geben, diese Beeinträchtigungen zu beseitigen. Dazu wird derjenige dann aus der Vermittlung genommen, was den Zwang zu Bewerbungen und Maßnahmeteilnahme stark verringern kann. Nutzt der betreffende den Freiraum oder entsprechende Angebote des JC nicht, dann wird das JC ihn wieder wie einen gesunden Menschen behandeln und entsprechende Aktivitäten zur Arbeitssuche erwarten. Tut er das dann nicht, kann er dafür sanktioniert werden.

Nein das darf das Arbeitsamt NICHT verlangen! Ein Arztbesuch bzw. eine Therapie findet auf freiwilliger Basis statt und niemand darf dich zwingen oder dir mit Sanktion drohen.

Im Zweifelsfall die Eingliederungsvereinbarung NICHT unterschreiben und den Verwaltungsakt abwarten! Gegen den kannst du nämlich gerichtliche Schritte einleiten, gegen die normale Eingliederungsvereinbarung nicht. Allerdings musst du dann eine von dir überarbeitete (alternative) Eingliederungsvereinbarung vorschlagen, was aber kein Problem darstellen sollte.

Ich habe ähnliche Probleme, weil ich psychisch labil bin aber die Arge darauf keine Rücksicht nimmt, obwohl die wissen, dass ich auf einen Therapieplatz warte...war auch schon beim psychologischen Dienst der Arge, was mir am Ende aber rein gar nichts gebracht hat...

Deswegen kann man nur dazu raten, die vom Arbeitsamt vorgelegten Standard- Eingliederungsvereinbarungen nicht zu unterschreiben, denn diese Eingliederungsverinbarungen halten sich meistens nicht ans Grundgesetz und treten die Menschenwürde mit Füßen. Unterschreibt man einfach so eine Eingliederungsvereinbarung tritt man automatisch einige seiner (Grund-)Rechte ab und man wird zum Spielball & Sklaven der Arge...