Prüfungsthemen nicht behandelt?
Hallo zusammen,
meine Partnerin hat heute ihre Zwischenprüfung zur Bäckereifachverkäuferin geschrieben und war von den Fragen mehr als schockiert. Über die Hälfte aller Fragen/Begriffe waren weder ihr noch einer Klassenkameradin (beides Schüler mit einem 1er bis 2er Schnitt) bekannt.
Durch Corona ist in der Berufsschule scheinbar ein Großteil nicht behandelt worden, was letztendlich den gesamten Schnitt komplett zerstört. Zumal dies nun Themen sind, die auch für die Abschlussprüfung gänzlich fehlen.
Kann man hiergegen vorgehen? Wer wäre der Ansprechpartner für solche Fälle?
Kann ja nicht angehen, dass eine Berufsschule die Schüler dermaßen schlecht auf eine Prüfung vorbereitet das mind. 50% aller Themen einfach "vergessen" werden.
Vielen Dank im voraus für eure Antworten. :)
2 Antworten
Hallo Maxteric,
für solche Fälle führt man ein Berichtsheft. Da wird dokumentiert, was unterrichtet und ausgebildet wurde.
Wenn hier relevante Themen fehlen, die die Ausbildungsordnung oder der Lehrplan vorgeben, dann könnte man gegen die Schule oder den Ausbildungsbetrieb vorgehen.
Das hört sich deutlich leichter an, als es in Wirklichkeit ist. Ohne eine fach- und sachkundige Person ist der Nachweis kaum zu führen.
Es ist viel wahrscheinlicher, dass deine Freundin sich doch nicht richtig auf die Prüfung vorbereitet hat. Übrigens findet der größte Teil der Ausbildung im Betrieb statt und nicht in der Berufsschule. Außerdem gibt es ein Fachkundebuch, da steht auch alles drin.
Was auch sein könnte: Der Lehrer ist noch neu im Geschäft und hat vielleicht eine andere Bewertung angelegt und ist mit dem Prüfungsstoff nicht richtig vertraut. Alte Abschlussprüfungen, sind der "heimliche" Lehrplan.
Ich würde nochmal mit dem Lehrer reden, woran das gelegen hat.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Laut deinem Schreiben waren es NUR 2 Personen NICHT BEKANNT, den Anderen schon! Von daher sehe ich keine Möglichkeit dagegen angehen zu können
Okay Widerspruch einlegen, entweder bei der Prüfingskomission, und oder bei der HWK
Entschuldige, da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich kann natürlich nur für die beiden sprechen, mit denen ich direkten Kontakt habe. Laut meiner Partnerin haben auch alle anderen die selbe Meinung zu dem nicht vermittelten Wissen.