Prüfung trotz Fehlzeiten?

1 Antwort

Grundsätzlich gilt, dass man bei Fehltagen von >10% nicht zur Prüfung zugelassen wird. Ausnahmen bestätigen aber die Regel. Kannst Du mit Hilfe von Berufsschule und Betrieb nachweisen, dass Du alle Ausbildungsinhalte beherrschst und deine Noten entsprechend gut sind, kannst Du dennoch zur Prüfung zugelassen werden.

Bei chronischen Erkrankungen sieht die Situation dann vermutlich auch noch mal anders aus, insbesondere, wenn die Gefahr besteht, dass Du auch bei der Verlängerung der Ausbildung ausfällst.

Ich würde den Sachverhalt bereits jetzt schon mal im Betrieb und der IHK ansprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder