Prüfung der Vereinskasse mit andere Prüfern als gewählt möglich?

2 Antworten

nur die gewählten Kassenprüfer sind berechtigt. Wenn, so hätte der Vorstand eine neue Versammlung mit dem einen Punkt einberufen müssen: ev

es geht auch um die Entlastung des Vorstandes

Wenn in der Satzung steht, wie und von wem die Kassenprüfer gewählt werden, dann hat das genauso zu geschehen. Der ganze Verein spricht den Kassenprüfern das Vertrauen aus - und dann kommt der Vorsitzende und bestimmt einfach andere? Da sollte doch eher die Kassenprüfung verschoben werden.