Prüfung als Ungültig erklären lassen?

3 Antworten

Ich sehe da keine große Chance für einen Einspruch.

Auf welcher Grundlage sollte der basieren? Ein Studium ist nicht mit der Schule gleichzusetzen. In einer Schul-Klausur darf meines Wissens nach nur abgefragt bzw. an Wissen vorausgesetzt werden, was im Rahmen des Unterrichts (inkl. Hausaufgaben usw.) behandelt worden ist.

Das sieht im Studium anders aus. Die Vorlesungen, Skripte usw. sind lediglich ein Leitfaden oder eine Unterstützung. Einen Großteil des Stoffs musst Du Dir eigenständig erarbeiten. Deshalb geht man ja auch davon aus, dass die Vorlesungen nur rund ein Drittel des Studiums ausmachen.

Sprich: Von einem Studenten erwartet man, dass er nicht blind Dinge auswendig lernt, sondern dass er auf Basis des angeeigneten Wissens Rückschlüsse ziehen und Erkenntnisse gewinnen und diese auch auf andere Fragestellungen übertragen kann.

Mein Professor hat im Endeffekt die gleichen Klausurfragen verwendet wie im Erstversuch, nur hatte ich auf die Fragen leider keine Einsicht, sondern nur auf den Antwortbogen. 

Das verstehe ich nun nicht... wenn Du die Klausur beim Erstversuch vorliegen gehabt hast, dann hast Du ja auch die Fragen gelesen, oder?
Natürlich wusstest Du nicht, dass diese Fragen auch bei der Wiederholungsklausur dran kommen... aber das wusste ja auch niemand anderes.
Wenn die Fragen vorher alle (wissentlich) bekannt sind, dann wäre die Klausur als Leistungsnachweis ja sinnlos.

Zumindest die Fragen, die von Studenten erstellt wurden, dürfte man für unzulässig erklären können würde ich meinen.

Und wenn Erst- und Zweitversuch identisch waren dann ist das sowieso rechtswidrig.

Am besten wendest du dich an einen Fachanwalt.

Widerspruch einlegen

Prüfungkommission prüft - vllt. auch der Senat, wenn mehrere betroffen sind - der Rektor wäre dort die höchste Anlaufstelle.

Der Studiendekan ist glaub ich auch ein Ansprechpartner für solche Sachen.

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Wird der Widerspruch abgelehnt kannst nur noch klagen.

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Lass dich schon von Anfang an beraten - bevor du den Widerspruch einlegst - achte auf die Frist für den Widerspruch !

Dein Studierendenwerk hat bestimmt eine kostenlose Rechtsberatung.

Ansonsten kannst einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen, wenn bedürftig bist oder Prozesskostenbeihilfe dort beantragen, wenn es vor das Gericht geht.