Prüfbescheuningung trotz führerscheinsperre?

3 Antworten

Rechtlich gesehen kann er die Prüfbescheinigung für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge machen, auch wenn er eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis hat.

Problematisch ist allerdings, dass der TÜV aktuell dem Irrglauben unterliegt, er müsse bzw dürfe die Fahreignung der Bewerber überprüfen und dazu einen Auszug aus dem FAER fordern:

https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2022/mai-2022/2022-05-268-tuev-sued-auto-service-gmbh-aktuelles-zu-mofa-pruefungen.html

Früher oder später wird ein Verwaltungsgericht dem TÜV mitteilen, dass eine Mofaprüfbescheinigung keine Erlaubnis zum Führen eines Mofas ist, sondern nur eine Bestätigung über die abgelegte Prüfung, die beispielsweise bei einem Fahrverbot oder einer Untersagung nicht zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt - im Gegensatz zu einer Fahrerlaubnis, mit der man die Bescheinigung irrtümlich gleichstellt.

Bis jemand erfolgreich gegen diese Praxis geklagt hat, wird man deinem Kollegen die Teilnahme an der Prüfung verweigern.

Wenn die Fahrerlaubnis nicht nur entzogen, sondern er zusätzlich zu 2 Jahren Sperre verurteilt wurde, dann war das sicher nicht das erst Mal.

Entscheidend ist hier die genaue Urteilsbegründung, denn hier kann auch das Führen anderer Fahrzeuge verboten werden.

Ist das nicht der Fall, kann er eine Mofaprüfbescheinigung erwerben.

Allerdings gleich die Vorwarnung: Wenn er das Mofa auch frisiert, dann wird die nächste Verurteilung deutlich härter ausfallen als ein paar Sozialstunden. §21 StVG ermöglicht Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr.

Ganz übel werden dann Regressforderungen bei einem Unfall.

Antonn457 
Fragesteller
 28.07.2023, 14:15

Er hatte den Führerschein erst 2 Wochen aber würde nie angehalten

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clemensw  28.07.2023, 14:20
@Antonn457

Entzug der Fahrerlaubnis + 2 Jahre Sperre + 40 Sozialstunden bei einem Ersttäter?

Also entweder der Richter war knallhart oder das ist nicht die ganze Geschichte...

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Antonn457 
Fragesteller
 09.08.2023, 10:31
@clemensw

Also soweit ich weiß eigentlich schon. Das Motorrad is 80 statt die erlaubten 50 gefahren.

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Die Prüfbescheinigung ist kein Führerschein. Da er nur eine Führerscheinsperre hat....