Probezeit nach der Ausbildung?
Hallo, was passiert wenn man die Ausbildung erfolgreich beendet (sagen wir an einem Mittwoch und man am Donnerstag ganz normal seiner Arbeit auf der Arbeit nachgeht? man kann nichts unterschrieben, wie ist es dann mit der Probezeit etc ?
5 Antworten
In der Regel wird man dann übernommen in ein festes Arbeitsverhältnis, der Ausbildungsbetrieb wird sich aber schon Wochen vorher bei dir melden !
Früher hies es sogar noch, mit bestandener Prühfung endet das Ausbildungsverhältnis!
Heute heist es warscheinlich, du bist raus, obwohl der Betrieb händeringend nach Fachkräften schreit!
das geht an der Frage vorbei.
wenn man die Ausbildung erfolgreich beendet (sagen wir an einem Mittwoch und man am Donnerstag ganz normal seiner Arbeit auf der Arbeit nachgeht?
vergessen, was hat man dann, wenn man nicht heim geschickt wird?
Am selben Tag eine nettes Schreiben der Firma, hiermit Kündigen wir ihnen Fristgerecht zum, vielen Dank für ihre Mitarbeit ( ein Zeitarbeiter würde für die Zeit das doppelte kosten ) !
nö
mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse ist der Ausbildungsvertrag beendet.
Er hat jedoch weiterarbeiten können. von daher hat er ab da einen Unbefristeten wenn auch stillschweigenden Vertrag. eben durch "Nichtstun"
Dann hat der Arbeitgeber die Pflicht diech 3 Moante zu behalten und darf dich nicht nach der Ausbildung gleich rauswerfen. Du kannst natürlich gleich kündigen wenn du dies willst.
Ist zumindest bei uns in AT so, dürfte also in DE gleich sein
Ohne ausdueckliche Vereinbarung einer Probezeit gibt es auch keine Probezeit.
Hier koennte zwar eine vereinbart werden (vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisses!), doch das waere weitestgehend witzlos. Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz besteht ja aufgrund der vorangegangenen Ausbildung bereits (sofern der Betrieb mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeiter beschaeftigt). Lediglich die Kuendigungsfrist koennte dann waehrend der Probezeit etwas kuerzer sein. Aber wie gesagt, ohne ausdrueckliche Vereinbarung einer Probezeit gibt es auch keine.
dann hat man einen unbefristeten mündlichen Arbeitsvertrag. es gibt keine Probezeit.
Wenn dazu nichts vereinbart ist, gibts auch keine.
in der Regel
hmmm genau das ist in der heutigen Zeit nicht mehr so einfach