Probezeit führerschein wildunfall?

6 Antworten

Keine Sorge. Wildunfälle lassen sich leider nicht vermeiden, auch wenn man angepasst und vorausschauend fährt. Die Tiere rennen einem sehr oft so dicht vors Auto, dass man einfach keine Chance mehr hat. Ist jedes Mal ärgerlich. Mir sind auch mal zwei Rehe in der Probezeit vors Auto gelaufen... Beim ersten war vorne am Auto einfach alles kaputt und beim zweiten Reh, hatte ich ne schöne Delle in der Seitentür...

Mit der Probezeit hat das aber nichts zu tun. Die Polizei stellt Dir einen Unfallbericht aus, den Du Deiner Versicherung zukommen lässt.

Ein WIldunfall ist immerhin nicht so schlimm wie ein Verkehrsunfall und mit/ohne Personenschaden. Da solltest du dir einen Termin bei einer Werkstatt aufsuchen, ob sich da ein Reparatur lohnt und ob es sich auch lohnt, die Versicherung einzuschalten. Denn Fahranfänger müssen mehr für die Versicherung zahlen als langjährigen Autofahrern

Fahrerflucht gem. §142 StGB, kann man bei einem Wildunfall nicht begehen, da das Tier strafrechtlich als Sache angesehen wird.

Allerdings kann es sein, dass du durch das Weiterfahren gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hast, da das Tier noch am Leben hätte sein können. Aber ich glaube nicht, dass da was auf dich zukommt. Wenn hätten dir die Polizeibeamten das gesagt.

Der Meldepflicht bist du durch die Verständigung der Polizei auch nachgekommen.

Du brauchst jetzt nur den Unfallbericht, den du an die Versicherung weitergeben kannst, damit sie den Schaden zahlt.

Wegen der Probezeit musst du dir aber keine Sorgen machen. Wildunfälle passieren. Laut einer Statistik sogar alle 2 min in Deutschland einer.

Nur nächstes mal, bitte an der Unfallstelle warten, Warnblinklicht einschalten und Reifen nach rechts einschlagen! Das hilft auch der Polizei die Unfallörtlichkeit zu finden, da das Tier wieder weggelaufen sein könnte. Außerdem hilfst du so andere Unfälle zu vermeiden, da andere Verkehrsteilnehmer über das Tier, das wahrscheinlich auf der Straße liegt, fahren könnten. Das wäre für dich dann wieder schlecht, da du ein Hindernis nicht beseitigt, bzw. abgesichert hast.

ichbinich2000  01.11.2023, 21:21
da das Tier noch am Leben hätte sein können

Das ändert nichts, da man als Autofahrer das Tier auch nicht töten darf. Das Tier zu Erlösen ist Aufgabe der Polizei oder des Jagdpächters. Als Laie, der ohne Erfahrung versucht, das Tier zu erlösen, kommt eben deshalb in Konflikt mit dem Tierschutzgesetz - wenn man das Tier unsachgerecht tötet und damit das Leid verlängert.

Das Sichern der Unfallstelle ist ein guter Tipp, wenn Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht, weil etwas das Tier oder Teile davon oder Fahrzeugteile noch auf der Fahrbahn liegen und man diese absichern sollte. Ist das nicht der Fall, kann je nach Verkehrslage das Stehenbleiben gefährlich oder hinderlich sein und das Ausweichen auf einen sicheren Platz durchaus die bessere Lösung. Auf einer Landstraße im Wald nach einer engen Kurve würde ich nie jemandem zum Anhalten raten, denn da ist ein Auffahrunfall vorprogrammiert.

0
SevSnape  01.11.2023, 21:36
@ichbinich2000
Das ändert nichts, da man als Autofahrer das Tier auch nicht töten darf

Hab ich ja auch nicht geschrieben. Aber das ganze sagt man dann am Telefon, und die Polizei beieilt sich dann auf jeden Fall mehr, wie wenn das Tier sicher tot ist. Außerdem kann sich das Tier "erholen" und dann doch weglaufen. Dann sind die Tiere oft so schwer verletzt, dass sie trotzdem keine Überlebenschancen haben und erlöst werden müssen. Und umso schneller jemand da ist, der das Tier erlöst, umso besser.

Man muss die Unfallstelle natürlich ausreichend absichern. Dazu gehört auch das Warndreieck, das in ausreichender Entfernung, also bei deinem Beispiel vor der Kurve, aufgestellt wird. Dann passiert normalerweise auch kein Auffahrunfall!

Aber wenn auf der Fahrbahn nichts liegt, ist es gut, wenn man sich einen günstigen Platz zum Anhalten sucht, bei dem jede potentielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

0
ichbinich2000  01.11.2023, 23:58
@SevSnape
und die Polizei beieilt sich dann auf jeden Fall mehr, wie wenn das Tier sicher tot ist.

Ja, das trifft aber auch hier zu, wenn der Unfallbeteiligte angibt, dass er über den Verbleib des Tieres nichts weiß. Denn dann ist alles offen: Tier verendet, Tier verletzt vor Ort oder Tier geflüchtet. Da kommt es dann realistisch auch selten auf zwei Minuten an, denn dafür dauert es schon viel zu lange, bis die Polizei vor Ort ist und versucht hat, den Jagdpächter zu erreichen etc.
Grundsätzlich war meine Aussage aber auf deine Aussage zwecks resultierenden Problemen mit dem Tierschutzgesetz bezogen.

Abgesehen aber vom rechtlichen Aspekt ist da ein Tier im Zweifelsfall schwer verletzt und muss erlöst werden, da sind wir uns einig.

Dann passiert normalerweise auch kein Auffahrunfall!

Das ist das Problem am "normalerweise". Hier in meiner Region habe ich nicht umsonst Angst vor diesen Unfällen, weil es genug solcher Stellen gibt - und bei solchen Ereignissen auch ein Zeitfenster, in denen ich als Autofahrer die Polizei oder eine andere zuständige Stelle (es muss ja nicht die Polizei sein) informiere, gleichzeitig mir selbst für den Notruf/Anruf erst ein Bild verschaffen muss und die Unfallstelle absichern, ohne mich selbst zu gefährden. Dunkle Unfallstellen im Wald haben es in sich.

0

Nein, du hast keine Fahrerflucht begangen. Und damit gibt es auch keine Auswirkungen auf deine Probezeit.

Wildunfälle sind zwar auf jeden Fall zu melden, damit die Polizei den Jagdpächter informieren kann, der das Tier bergen oder erst einmal suchen kann. Notfalls auch das Tier von seinen Qualen erlösen, sollte es noch verletzt am Leben sein. Es wäre nur verboten, das Tier verletzt oder tot zurückzulassen und es nicht zu melden. Sobald du es meldest, hast du alles richtig gemacht.

Es ist auch nicht unbedingt schlecht, nicht auf offener Straße stehen zu bleiben. Das kann je nach Situation recht gefährlich sein, etwa bei unübersichtlicher Streckenführung, Dunkelheit, Regen etc. Wenn da jetzt nicht gerade das Tier mitten auf der Straße liegt, sehe ich im Weiterfahren zu einer sicheren Stelle kein Problem. Das kann die sicherere und klügere Variante sein.

Hat keine Auswirkung auf die Probezeit, Wildunfälle passieren. Wenn deine Versicherung Wildunfälle abdeckt, solltest du sie schnellstmöglich kontaktieren und die Polizei erfragen, ob man dafür einen Unfallbericht braucht (Weiß ich nicht), und Fotos vom Unfallschaden knipsen.