Ist der Führerschein bei bei Fahrerflucht weg?

11 Antworten

Ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt bei Unfallflucht (§ 142 StGB) erst ab einem bestimmten Fremdschaden ("bedeutender Schaden", § 69 StGB). Je nach Bundesland gehen die Gerichte von etwa 1500-2000 € aus. Die sind allerdings schnell erreicht.

Zwar spricht Absatz 4 von § 142 zugunsten deiner Schwester:

Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht

aber da hier "nicht bedeutender Sachschaden" Voraussetzung ist, gilt wieder die o.g. Schadensgrenze.

Was weiter für deine Schwester spricht, ist ihr Alter. Mit 18 kann sie noch nach Jugendstrafrecht bestraft werden. Da hat ein Richter mehr Möglichkeiten, die in Richtung Erziehung statt in Richtung Strafe gehen.

Die Probezeit hat auf die strafrechtlichen Folgen keinen Einfluss. Es handelt sich aber um einen A-Verstoß. Daher bekommt sie eine Probezeitverlängerung und muss ein Aufbauseminar machen. Im Fall der Entziehung der Fahrerlaubnis ist letzteres Vorraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Pamuk115  03.06.2023, 19:08

Hallo ist bei euch was rausgekommen ist der führerschein weg

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Hallo,

in einer Sache hat sie dabei aber schon durchaus richtig im Nachgang des ersten Schocks gehandelt:

nach der Schule ist Sie zur Polizei und hat das Missgeschick gemeldet. 

Natürlich hätte sie garnicht erst wegfahren dürfen, aber immerhin hat sich sich binnen 24 Stunden nach dem Vorfall selber noch bei der Polizei beanzeigt. Das wirkt sich auf jeden Fall dann schon mal strafmildernd insbesondere bei einem reinen Materialschaden aus.

Sie hat Fahrerflucht begangen das steht feste. Natürlich in Unwissenheit

Sie hat sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, aber "unwissend" kann sie nicht gehandelt haben. Letztlich hat sie mit ihrer Selbstanzeige bei der Polizei bereits eingestanden, den Kontakt mit dem anderen Fahrzeug während des Ausparkens bemerkt zu haben. Ansonsten schützt allgemeine "Unwissenheit" exakter Gesetzeslagen aber auch vor Strafe nicht. ( darauf rumhacken möchte ich nicht, denn sie hat sich immerhin noch selbst binnen 24h beanzeigt )

nun zur Frage. Ist ihr Führerschein jetzt wirklich deswegen weg ?

Schwierige Frage, denn neben der tatsächlichen Höhe des Sachschadens kommt es nun erst mal darauf an, wie stark das Weiterverfolgungsinterresse der Staatsanwaltschaft in dieser Sachlage ausfallen wird. Demnächst wird vermutlich erst mal noch eine polizeiliche Voranhörung zum Tatvorwurf im Briefkasten eintrudeln.

Wie geht es weiter? Kann man da vor Gericht eventuell was reisen?

Meine vorherige Teil-Antwort stellt bereits in Frage, ob es nach ihrer Selbstbeanzeigung nun wirklich zu einem Gerichtsverfahren seitens staatsanwaltschaftlicher Anstrebung kommen wird, oder ob das Verfahren wegen geringer Schadenshöhe und ihrer Selbstanzeige ggf. gegen Geldauflage und etwaiger Nebenauflage die Fahrerlaubnis betreffend eingestellt werden könnte.

Wenn sie ganz großes Glück hat, lauten die außergerichtlichen Auflagen neben einer Geldauflage nur 0 - 3 Monate Fahrverbot mit Meldung an die Führerscheinstelle, welche dann zur Weiterverfolgung im Bezug auf die Fahrerlaubnis das letzte Wort hätte.

Von dort könnte dann ggf. noch eine Aufforderung zur Absolvierung eines Aufbauseminars für verkehrswidrig gröber auffällige Fahranfänger statt eines sofortigen Widerrufes einer zur Probe ausgestellten Fahrerlaubnis kommen.

LG, MZ

Sie ist Fahranfängerin und.. //.. hat somit sehr wenig Erfahrung mit.. //.. der Rechtslage.

Das ist ja die blödeste Ausrede, die ich je gehört habe.

Man kann davon ausgehen, dass die Fahrerlaubnis nach einer (Verkehrs-) Straftat erst einmal "parkt".

Dies hinge davon ab ob Anklage erhoben wird und falls ja ob im Strafbefehl ein Fahrverbot verfügt wird. Es ist ratsam einen Anwalt einzuschalten der mit der Staatsanwaltschaft aushandeln kann, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Busse eingestellt wird. Falls bereits ein Strafbefehl zugestellt wurde unbedingt Einspruch erheben sofern ein Fahrverbot enthalten ist; bis zu einer allfälligen Gerichtsverhandlung besteht dann kein Fahrverbot.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Fahrerlaubnis dürfte so gut wie weg sein, unabhängig davon, ob sie noch in der Probezeit ist oder nicht.

Um zumindest die Strafe an sich zu mildern (bis zu 3 Jahre Haft oder Geldstrafe), sollte sie mit den Behörden und der Justiz kooperieren. Schaden kann es nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig