Fahrerflucht, Einkaufswagen rollte gegen fremdes Auto?

4 Antworten

Mal was zum lesen:

verkehrsunfallflucht

Also ist die Situation strittig.

Vermutlich liegt es in der Betrachtung und Beurteilung.

Gruß

Zusatz:  die Frage nach der Teilnahme am Straßenverkehr eine strittige, wenn ein Einkaufswagen auf einem Parkplatz eines Supermarktes ein Fahrzeug beschädigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Im gesamten Leben aufgepasst

Natürlich ist das Fahrerflucht und da die meisten Parkplätze Video- Überwacht sind könnte es sein, dass du bald eine teure Anzeige im Briefkasten finden wirst- aber den Führerschein verliert man nicht.

Inkognito-Nutzer   17.03.2024, 09:21

Die Frage habe ich nur rein hypothetisch gestellt. Mir ist das nicht passiert. Ich frage mich nur, ob man für so eine Lappalie den Führerschein verlieren könnte, weil die doch die Fahrerflucht auch derzeit reformieren wollen.

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Fahrerflucht ist in Österreich keine Straftat, sondern eine Verwaltungsübertretung. Laut § 4 StVO müssen mit einem Verkehrsunfall im ursächlichen Zusammenhang stehende Personen ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigen.

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1960/159/P4/NOR40214078?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=StVO&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=4&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=10.04.2024&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ImRisSeitForRemotion=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1&SkipToDocumentPage=true&ResultFunctionToken=fd539b30-864b-4252-8e74-f6915524fe5d

Ein Führerscheinentzug ist in diesem Rahmen gesetzlich definitiv nicht vorgesehen.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist insbesondere, ob der Schaden in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Be- oder Entladen des (eigenen) Fahrzeugs entstanden ist. Nur dann greift die Haftpflichtversicherung.

Ansonsten wäre man bloß nach ABGB (§§ 1295 ff) schadenersatzpflichtig, aber nicht nach den Bestimmungen der StVO.

Eventuell - je nach Sach- und Rechtslage - käme noch der strafrechtliche Tatbestand einer Sachbeschädigung in Betracht (§ 125 StGB).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Wenn so etwas passiert, sollte man zuerstmal Beweisfotos vom Schaden machen, dann den Fahrer/die Fahrerin im Einkaufszentrum ausrufen lassen, damit man den Schaden klären kann. Wegfahren sollte man auf keinen Fall, denn das wird als Fahrerflucht ausgelegt. Dadurch verliert man zwar nicht den Führerschein, aber das kann teurer werden, als es der Kratzer wahrscheinlich wert ist.