Private labeling?

4 Antworten

Moin,

ergänzend zu dem was bisher gesagt wurde:

in der Regel wird es notwendig sein, dass du dir vernünftige AGB erstellen lässt. Außerdem ist eine Datenschutzerklärung Pflicht und deine Website muss über eine Cookie-Policy und einen Cookie-Banner verfügen. Alles nicht gerade wenig Aufwand um Wimpern zu verkaufen.

Eigentlich gibt es nicht viel zu beachten. (Hoffe, dass Wimpern da keine Besonderheiten haben wegen Kosmetik etc. in Richtung Haftung.) Du machst Dein Label, schaust, dass Du die Rechte an den Grafiken hast (zeitlich und räumlich unbegrenzt) und gut.

Mehr Allgemeines zu dem Thema hier: https://privatelabeljourney.de/erlaubt-ist-alles-was-recht-ist/

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall.

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerruf, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Wenn Du minderjährig sein solltest, dann brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

CocoMi394 
Fragesteller
 25.06.2020, 19:42

Danke für diese tolle Antwort! Ich besitze bereits ein Gewerbe welches ich natürlich für diesen Zweig erweitern würde. Möchte natürlich das alles passt und nichts falsch machen! 😊

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Ja - dafür benötigst du eine Gewerbeanmeldung.

Was du weiterhin benötigst erfährst du beim Gewerbeamt deiner Gemeinde.