Private Haftpflicht - Wenn Auto von privater Hebebühne fällt?
Hallo an alle!
Ich habe eine rein hypothetische Frage.
Als KFZler habe ich zur Instandhaltung meiner eigenen Fahrzeuge eine Hebebühne in meiner Garage. Da ich diese Möglichkeiten habe, halte ich auch die Autos meiner Eltern und Geschwister instand, was ja selbstverständlich ist. Ab und an kommt auch mal ein Nachbar an und fragt, ob ich mal schauen kann, was hier und da klappert...Ehrensache.
Was ist aber eigentlich, wenn wirklich mal der unwahrscheinliche Fall eintritt, ich vielleicht "schlafe" und das Fahrzeug (nicht mein eigenes) von der Bühne kippt oder durch die Bühne beschädigt wird...z.B. wenn ich mal einen Tragarm vergesse richtig zu sichern oder ihn einfach vergesse korrekt zu positionieren....Fahrzeug kippt und wird dadurch, oder auch einfach nur beim hochfahren, beschädigt.
Inwiefern ist solch ein spezieller Fall im allgemeinen durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt? Und NEIN, ich rede hier nicht von schwarzer Kelle oder sonstewas - das mache ich alleine schon aus gewährleistungstechnischer Sicht nicht. Nur wird natürlich solch ein Fall bei einer Versicherung gleich einen faden Beigeschmack haben.
Es ist einfach ein Fall, der in der Theorie eintreten könnte, auch wenn man von der Sache her immer gleich an illegale Aktivitäten denken würde, was aber eben nunmal nicht automatisch der Fall ist!
Vielen Dank und liebe Grüße,
Ben
9 Antworten
Die "Benzinklausel" greift NICHT, da du nicht Eigentümer, Halter oder Führer des Fahrzeugs bist.
Die Knackpunkte hier sind:
- Gefälligkeitsschäden
- Bearbeitungsschäden
- nebenberufliche Tätigkeit
Gefälligkeitsschäden können problemlos versichert werden.
Nebenberufliche Tätigkeit ist es nach deiner Aussage ja nicht. Das wirst du natürlich beweisen müssen. Es gibt auch Tarife in denen bis zu einem Gewissen Umsatz die nebenberuflichen Tätigkeiten versichert sind, hier sind dann aber die Bearbeitungsschäden ausgeschlossen.
Der alles entscheidende Punkt ist also die Frage nach der nebenberuflichen Tätigkeit. Wenn du beweisen kannst, dass diese nicht vorliegt, dann kann reguliert werden, sofern Gefälligkeitsschäden mitversichert sind.
Du hast doch sicher eine betreuende Agentur oder ein Maklerbüro? Geh dort hin und lasse dich ausführlich beraten. Ich würde sagen das dieses Risiko nicht über deine PHV abgedeckt ist. Aber es gibt sehr viele verschiedene Möglichkeiten bei den verschiedensten Gesellschaften. Da hilft nur fragen und gute Beratung. Online spekuliert jeder rum.
was ist zum Beispiel wenn du Fehler bei der Reparatur machst usw? Wenn dann zu größeren Problemen am Fahrzeug kommt? Da hört die Freundschaft oft auf.
Hallo,
genau das (Schwarzarbeit und damit Gewerbliche Tätigkeit) wird dir die Versicherung aber unterstellen und die Zahlung verweigern.
Zum einen musst Du natürlich eine Haftpflicht haben, die Gefälligkeitsschäden mit einschließt. Diese haben zudem oft hohe Selbstbeteiligungen. Und: Hier vermuten Versicherer schnell einen Missbrauch. Da werden sie sich auf jeden Fall die Sache ganz genau anschauen. Das ist das eine.
Das andere: Bei Gefälligkeit zahlen die Versicherungen nur bei Vorsatz (das schließen wir mal aus) und grober Fahrlässigkeit. Letzteres ist natürlich ein schmaler Grat – ich würde nicht viel drauf wetten, dass die Versicherung
- Dir gewerbliche Dienste unterstellt
- Von einer leichten Fahrlässigkeit ausgeht
und mit beiden Argumenten eine Schadenregulierung ausschließt.
Sorry, das mit dem Vorsatz war natürlich Quatsch, danke für die Richtigstellung. Das mit der Selbstbeteiligung sagt ein Versicherungesvergleicher.
Durch die private Haftpflicht ist der Schaden nicht abgedeckt.
Man könnte hier auch Schwarzarbeit vermuten.
Es wird sicherlich Ärger mit den Freunden mit sich ziehen, wenn diese auf Schadensersatz klagen Und vielleicht kommt dann der Hinweis, dass Kosten für die Behebung des Schadens vereinbart wurden.
Wenn du vom Fach bist, solltest du ein Gewerbe anmelden und eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
Ich finde es generell schade und traurig, dass man als Hebebühnenbesitzer immer automatisch mit Schwarzarbeit stigmatisiert wird, wenn man ein Fahrzeug darauf hat, was nicht sein eigenes ist, was aber eben eine völlige Vorverurteilung ist.
Zum Beispiel, wenn ein Bekannter vorbeikommt, der sich gerade ein neues Fahrzeug gekauft hat, und gerne von mir über den Zustand des Fahrzeuges aufgeklärt werden möchte. Oder auch, wenn jemand zur HU muss und mich bittet, vorher mal „drunter" zu schauen. Es gibt dutzende Verwendungsmöglichkeiten, die absolut nichts mit Schwarzarbeit zu tun haben!
Wenn jemand eine Drehbank oder Tischlermaschinen in der Garage hat und ein Nachbar mal fragt, ob er sich mal einen alten Tisch anschauen und ihn dahingehend beraten kann, wie er ihn pflegen soll, und ihn dafür in einen Schraubstock einspannen muss, denkt man ja auch nicht gleich an Schwarzarbeit.
Spätestens, wenn dir das Auto von der Hebebühne runter rutscht, was schon öfters passiert ist, bzw. ein Schaden an dem neuen Fahrzeug des Bekannten verursacht wird, dann werden schnell aus ehemaligen Freunden, Feinde.
Denn wenn es um Geld geht, gehen viele Freundschaften in die Brüche.
Und spätestens an diesem Punkt, wirst du froh sein, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast und eine Versicherung dafür abgeschlossen hast.
Ich finde es generell schade und traurig, dass man als Hebebühnenbesitzer immer automatisch mit Schwarzarbeit stigmatisiert wird,
Nein - nicht jeder, nur wenn dieser Mensch in einem Forum schreibt:
Als KFZler habe ich zur Instandhaltung meiner eigenen Fahrzeuge eine Hebebühne
Dann muss man davon ausgehen, dass du vom Fach bist.
Hier ist ziemlich viel Falschwissen dabei.
Wie kommst du darauf?
Bei Vorsatz zahlt überhaupt keine Versicherung. Eine Haftpflicht reguliert natürlich auch bei leichter Fahrlässigkeit. Damit dass auch hier getan wird muss der Passus zu Gefälligkeitsschäden im Vertrag enthalten sein, das hast du ja richtig erkannt.