Privat teurer weiterverkaufen, erlaubt?

4 Antworten

Das darf man durchaus nach meinem wissen. Nur musst du auch bei Erfüllung des vertrages der eigentümer des Handys sein. Also es darf da kein haken an dem gutschein sein wie ein vertrag oder ähnliches etc. Wo das Handy im eigentum des anbieters bleibt. Du kannst schlecht was verkaufen was dir gar nicht gehört.

Auch ist der Vertrag unabhängig von dem Vertrag den du mit dem anbieter des Handys schliesst.

Bekommst du es z.b. jetzt Plötzlich nicht mit dem Gutschein. Musst du Trotzdem das angebotene handy liefern. Auch wenn du es dann eben für 1500€ kaufen musst. Man kann da nicht einfach so sagen: Hey ich kann dir das handy doch nicht verkaufen.

Und je nach Verdienst welchen du hast. Also wenn du das regelmäßig machen würdest musst du ein gewerbe anmelden. Bissel Freigrenze pro jahr hat man. Weiss aber nicht wieviel. Und auch nicht obs umsatz oder gewinn ist.

Grundsätzlich ist das durchaus erlaubt. Das Problem liegt eher dabei, dass du, sofern du das öfter machen möchtest, ein Gewerbe anmelden musst und dich entsprechend auch mit Steuern und ähnlichem auseinandersetzen musst.

man bietet erst etwas zum verkauf an, wenn man es schon besitzt. solang man es nicht regelmäíg und im großes stil macht, kann man so was ab und zu privat schon mal machen ohne ein gewerbe anzumelden.

heutzutage verkaufen auch viele alte sachen im internet von sich selbst und den ein oder anderen entdeckten privaten billigeinkauf den man nicht braucht, versucht man dann gleich mitzuverkaufen

Wenn du gewinnerzielungsabsichten hast, handelst du unternehmerisch und benötigst deshalb ein Gewerbe.