Postanschrift?

4 Antworten

Wenn du Post vom Jobcenter erhalten möchtest, musst du dem Jobcenter deine Postanschrift zukommen lassen. Was auch sonst? Die können ja nicht hellsehen ;-).

Wenn du obdachlos bist und nur den Regelbedarf vom Jobcenter erhältst, musst du die Postanschrift eines Trägers angeben, der dein Ansprechpartner ist - also irgendeine anerkannte Obdachlosenhilfeorganisation.

Wenn du aber nicht obdachlos bist, musst du angeben, in welcher Wohnung du wohnst! Eine Postanschrift genügt hier nicht!

Wenn das Jobcenter dir glaubt, reicht die Angabe deiner neuen Wohnadresse. Wenn nicht, dann greift SGB I § 60 Angabe von Tatsachen:

(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1.
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2.
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3.
Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

Eine dieser "Beweisurkunden" ist die Anmeldebestätigung deiner örtlichen Meldebehörde. Du kannst natürlich auch andere "Beweismittel" vorlegen - etwa Zeugenaussagen deines Vermieters oder deiner Nachbarn. Aber am Ende will das Jobcenter wohl doch lieber die Anmeldebestätigung als Beweisurkunde vorliegen haben - es muss ja nicht gleich sein, wenn man nicht gleich einen Termin bekommt bei seiner örtlichen Meldebehörde ;-)

Gruß aus Berlin, Gerd

In der Regel beides.

Die wollen nur deine Adresse haben, wo die Briefe zugestellt werden können.

was soll das Jobcenter mit deiner Meldebescheinigung anfangen?

die wollen deine aktuelle Adresse haben.

Lunaaaaaaaan 
Fragesteller
 10.04.2022, 14:35

Mit Nachweis?

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