Polizei mag Handynummer?

3 Antworten

  1. Sie müssen den konkreten Grund angeben - grundlose Kontrollen sind unzulässig. Möglich wäre ein auffälliges Verhalten, Kontrollen aufgrund häufiger auftretender Straftaten (z.B. Drogenhandel, Sachbeschädigung), eine Fahndungsbeschreibung passt - oder eben eine Verkehrskontrolle (Fahrradfahrer, KFZ...)
  2. Haben die Polizisten sich ausgewiesen mit Ausweis? Den Namen und Dienstgrad notiert man sich zusammen mit der Uhrzeit...
  3. Handy Nummer geht die Polizisten gar nichts an, ebenso warum man dort ist, wo man herkommt und wo man hin will.
  4. Haben sie einen konkreten Grund für einen Platzverweis? Wenn nein und es öffentlicher Grund ist, dann ist das rechtswidrig.
  5. Wenn ihr die Namen der Polizisten habt, dann reicht eine Beschwerde ein.
  6. Fordert eine Datenauskunft an bei der Polizei - welches Bundesland wohnt ihr? Was ist das bei euch zuständige Polizeipräsidium? Anschließend müssen die alle Daten, die über euch gespeichert sind, angeben. Liegen gegen euch keine Anzeigen und Strafverfahren oder Vorstrafen vor, dann könnt ihr alle über euch gespeicherten Daten löschen lassen!

Die Handynummer mußtet ihr nicht angeben! Ansonsten einfach Personalienfeststellung nach dem POLG zur Gefahrenabwehr. Vielleicht kam es dort häufiger zu Sachbeschädigungen o.ä.

Dann notierten sie auch noch unsere Handynummern

Tja, die habt ihr wohl freiwillig herausgegeben. Von mit bekommt niemand meine Telefonnummer. Ich muss auch kein Telefon bei mir haben.