Polizei Gewahrsam?

7 Antworten

Die müssen in min. nach 48 Stunden hinauslassen… Denke aber so lang geht es nicht. Die Schlägerei wird in seine Akte geschrieben und vllt bekommt er noch Sozialstunden oder eine Anzeige von dem Opfer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Strafprozessual kann eine Person aus polizeilicher Handhabe maximal bis zum Ablauf des auf die vorläufige Festnahme folgenden Tages festgehalten werden. Also max. 47 Std. 59 Minuten, ja nach Festnahmezeit.

Gefahrenabwehrrechtlich solange bis die Gefahr vorüber ist.

Er sitzt im Gewahrsam, bis keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Also nach Ernüchterung. Sein Einkommen hat damit nicht zu tun.

Abwarten bis die ihn wieder raus lassen. Sollte es zur Anklage kommen, hat er ein Recht auf einen Anwalt, dafür gibt es Pflichtverteidiger, wenn jemand sich keinen Anwalt leisten kann.

24H warten, ansonsten über Gericht die Freilassung einfordern.Schönen Abend.