Polizei Fingerabrücke löschen?

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Kommt auf die Rechtsgrundlage der ED an. Wenn es nach § 81b 1. Alt. StPO werden die ED-Unterlagen nach dem Strafverfahren vernichtet. Sollten sie nach der Alt. 2 gemacht worden sein, ist die Speicherdauer i.d.R. 10 Jahre.

Wann sind erkennungsdienstliche Unterlagen zu vernichten?

Die Speicherung von erkennungsdienstlichen Unterlagen richtet sich nach dem jeweiligen Polizeigesetz. Grundsätzlich gilt, dass jede Speicherung von Daten auf das erforderliche Maß zu beschränken ist. Automatisiert gespeicherte personenbezogene Daten sind zu löschen sowie die dazugehörigen Unterlagen zu vernichten, wenn bei der nach bestimmten Fristen vorzunehmenden Überprüfung oder aus Anlass einer Einzelfallbearbeitung festgestellt wird, dass ihre Kenntnis für die speichernde Stelle zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist.

Anspruch auf Auskunft und Löschung

Betroffene haben einen Anspruch darauf, dass die zuständige Behörde ihnen Auskunft über die bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt. Sind die Daten zu löschen, kommt die Polizei dem jedoch nicht nach, kann eine Löschung auf gerichtlichem Wege durchgesetzt werden.

quelle. Jasperprigge.de

Ja, nach 10 Jahren darfst Du eine Löschung beantragen! Ob diese Löschung dann vorgenommen wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab!

Das hängt davon ab, nach welcher Alternative der StPO die Abdrücke genommen wurden.

Warum will man Fingerabdrücke löschen ? 🤦‍♂️ Du musst sie sowieso irgendwann mal bei der Polizei angeben

Jasfars  09.10.2020, 11:14

Nein? Wenn ich verdächtigt wurde und sich dieser Verdacht dann nicht bestätigt hat, will ich natürlich das die negativ erhobenen Daten wieder gelöscht werden. Und nach bestimmten Fristen ist das auch so.

Und nein, man muss die Daten nicht irgendwann abgeben. (Selbst mit dem neuen Personalausweis der ab nächstem Jahr Pflicht wird diese Daten zu erheben, kann man wenn man sich vorher einen neuen Ausweis beantragt diesen bis zum Jahr 2035 ohne Fingerabdruck gültig nutzen.)

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