Polizei nach Fingerabdrücken fragen?

5 Antworten

Du hast damals eine Belehrung bekommen, nach welcher Alternative der StPO deine Fingerabdrücke genommen wurden.

Wenn nur als Beweismittel im Verfahren: dann wurden sie anschließend vernichtet.

Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung (ED-Behandlung) ist zu unterscheiden zwischen § 81b 1. Alt. StPO (zur Durchführung eines Strafverfahrens) und § 81b 2. Alt. StPO (zum Zwecke des Erkennungsdienstes, d. h. als vorbeugende Maßnahme)

Erkennungsdienstliche Daten, die aufgrund der ersten Alternative des § 81b StPO gewonnen wurden, dürfen nicht länger gespeichert werden als für die Aufklärung der Straftat nötig. Fällt der Zweck – die Strafverfolgung – weg, weil etwa das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abgeschlossen ist, sind die erkennungsdienstlichen Daten wieder zu löschen. Ganz anders kann die Polizei mit Daten verfahren, die gemäß der zweiten Alternative beim Beschuldigten erhoben wurden. Diese können auf unbestimmte Dauer gespeichert werden, auch dann noch, wenn der Beschuldigte seinen Status längst verloren hat, durch Einstellung des Ermittlungsverfahrens etwa oder durch Freispruch. Es ist laut höchstrichterlicher Rechtsprechung den Strafverfolgungsbehörden erlaubt, die Daten dauerhaft in ihren Beständen zu pflegen, da die ursprüngliche Prognose über die erkennungsdienstlich behandelte Person nicht allein deshalb obsolet wird, weil die Person ihren Beschuldigtenstatus verloren hat. 

Quelle:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Erkennungsdienstliche_Behandlung

Die Antwort lautet also, theoretisch dürfen die Fingerabdrücke unbegrenzt gespeichert werden. Weil es sein könnte, dass du wieder aktenkundig wirst. Ohne Anwalt und Klage wirst Du die Daten da nicht rausbekommen. Aber du kannst ja auch vor Ort mal nachfragen, ob weiterhin deine Fingerabdrücke gespeichert werden.

Einfach an die Behörde, die die Abdrücke damals nahm, einen Antrag auf Löschung der Daten der Erkennungsdienstlichen Behandlung schicken. Antwort ist garantiert.

Wenn es Deine sind erhältst Du zur Abdruckabnahme darüber Auskunft. Bist Du Zeuge, bzw Bewohner bei Einbruchdiebstahl, werden diese nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Carljohnson197 
Fragesteller
 13.11.2021, 03:40

Aber bekommt man auch Auskunft darüber wenn man ein paar Jahre später nachfragt weil ich weiß nicht ob die Fingerabdrücke bei einem Verfahren abgenommen wurden das noch offen ist

Wiesel1978  13.11.2021, 03:48
@Carljohnson197

Hast Du Alzheimer, wenn Du nicht weißt, ob die überhaupt abgenommen wurden?

Carljohnson197 
Fragesteller
 13.11.2021, 03:56
@Wiesel1978

Ich weiß das sie abgenommen wurden ich weiß nur nicht ob es bei einem Verfahren passiert ist das inzwischen eingestellt ist oder von einem das noch offen ist

Ja, jeder hat ein Auskunftsrecht.

https://datenschmutz.de/moin