Polizei befindet sich im Unrecht, was soll ich tun (KFZ)?

8 Antworten

GANZ EINFACH UND SIMPEL beim störrischen Amtsschimmel:

Vorab: Die Masse an Sheriffs ist voll OK, aber einige wenige Typen taugen nicht mal dazu, den Hof zu fegen. ( Bei mir vor Jahren: 2 Beamte in Ö. waren bei einer sog. Kontrolle anlässlich meiner Urlaubsfahrt stockbesoffen im Dienst, aber rotzfrech - PECH für die Herrschaften ! )

Mein Vorschlag:

Fotokopiere deine Zulassungs-Dokumente, schicke diese an den Hersteller und bitte um werksmäßige Bestätigung, was bei deinem Fahrzeug zulässig und / oder serienmäßig ist - und was eben nicht. (Teile fotografieren mit Teile-Nr. )

Du solltest nicht versäumen, zwischenzeitlich den nach seiner Meinung ach so wichtigen Dorf-Sheriff zu einer schriftlichen Stellungnahme zum gesamten bisherigen Ablauf zu veranlassen, da z.B. deine Fachwerkstatt überzeugt ist, das du recht hast - und er im Unrecht ist. Der schreibt sich dann die Finger wund, und legt sich den Stolperstein selbst in den Weg.

Hast du seine dubiosen Werke in der Hand, und der Hersteller sichert dir zu, das es legitim ist was du verbaut hast/hattest, kannst du ihm entweder die saftige Rechnung für deinen gesamten Aufwand präsentieren, oder machst mit ihm den Deal, das er künftig die Klappe hält und dich von seiner Liste der persönlichen Lieblinge streicht - wenn nicht, ist er eben auf dem Dienstweg fällig.

Geh vor Gericht, wenn man Dich nach Deiner Meinung unrechtsmäßig behandelt.


kevin1250857 
Fragesteller
 03.02.2020, 20:12

Danke für die schnelle Antwort!
Aber in so einem Fall gegen die Staatsgewalt hat man doch niemals eine Chance und befindet sich in einem Prozess der wahrscheinlich Unmengen an Geld verschluckt?

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ganz einfach: die Scheinwerfer sind zugelassen wenn ein E Prüfzeichen mit Nr. drauf ist. Wenn das nicht drauf ist dann sind sie nicht zulässig. Den Weg zu irgendeiner Behörde kann man sich sparen. Das ist EU Recht und gilt auch in Österreich

Scheinwerfer müssen die Fahrbahn mit weißem Licht ausleuchten. Nebelscheinwerfer tun das in weiterem Sinn nicht. Sie leuchten in bzw unter den Nebel. Sie dürfen auch gelb mit dem zertifizierten Leuchtmittel scheinen. Die Benutzung von NSW ist in der StVO geregelt. Wenn du nun NSW mit gelbem Licht ohne starkem Regen, Schneefall oder schlechter Sicht verbotenerweise benutzt, müssten sie weiß leuchten. Es gibt genug Zeitgenossen, die NSW grundsätzlich an haben. Das finde ich auch bekloppt.

Kannst du dir nicht von der Landesprüfstelle bestätigen lassen, daß das erlaubt ist?


Marcoooooo  03.02.2020, 20:15

naja "Muss" er das? Wenn, dann muss doch der Polizist das machen. Warum sollte ICH mir die Mühe geben, wenn ER meint ich sei im unrecht.

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deraesthet7  03.02.2020, 20:16

Der Polizist hat das doch schon getan, nur eben mit anderem Ergebnis als vom Fragesteller gewünscht.

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kevin1250857 
Fragesteller
 03.02.2020, 20:18
@deraesthet7

Genau, jedoch war in diesem Fall auch der Prüfer stur und unwissend.
Denn wie bereits beschrieben ist dies in der ECE Abschnitt 19 anders festgelegt.

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Marcoooooo  03.02.2020, 20:21
@deraesthet7

Dann würde ich, (wenn ich weiß das ich im recht bin) einfach so weiter fahren und es drauf ankommen lassen.

Komm, allein schon dieses "Das ist mir egal denn ich habe bei der Landesprüfstelle gefragt und die sagten mir es sei nicht erlaubt." Als ob der Polizist wirklich extra da hingefahren ist um das Nachzufragen.

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