Platte wann neu aufnehmen dürfen?
Es kommt ja das eine oder andere mal vor, daß Bands/Musiker nicht zufrieden mit ihrem Label sind und deswegen (und auch aus anderen Gründen) ältere Scheiben von sich neu aufnehmen und wieder auf den Markt bringen. Weil sie z.B. die Rechte andere alten Version nicht haben. Wohlgemerkt:ich rede hier nicht von den ganzen remasterten Versionen, welche ja klang-und qualitätsmäßig der heutigen Zeit angepaßt werden sollen. Sondern damit die Künstler selber was von den Verkaufseinnahmen bekommen (statt nur der Plattenfirma). Frage: gibt es da eine Frist, welche zwischen Ersterscheinung und Neuaufnahme liegen muß?
1 Antwort
Nein, eine allgemeine Frist gibt es nicht. Das liegt ganz alleine an den Verträgen, die geschlossen wurden. Evtl. kann man sich auch mit der Plattenfirma einigen, wenn die alte Aufnahme eh nicht mehr läuft, dass die Rechte zurückkommen.
Wenn sich die alte Platte nicht verkauft bzw. der Verlag kein Interesse daran hat, diese noch einmal aufzulegen, dann kann man relativ leicht die Rechte wieder bekommen.
Frage: was genau versteht man unter der Formulierung, wenn die alte Aufnahme eh nicht mehr läuft? Das ist mir so ehrlich gesagt zu ungenau. Ist allerdings reine Neugierfrage!