Parkzettel wegen zu enger Straße?

5 Antworten

Müsste man nachmessen.

Laut Rechtssprechung müssen mindestens 3,05m als Durchfahrtbreite verbleiben.
Dieses Maß ergibt sich aus der max. zul. Breite von Fahrzeugen von 2,55m plus 2x seitlichem Mindestabstand von 0,25m.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen
sumpfbub  03.03.2024, 18:55

Da wäre ich jetzt hereingefallen; das hatte ich nicht im Kopf. Danke an alle, die das klargestellt haben.

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Die Mindestbreite der Fahrbahn einzuhalten lernt man in der Fahrschule und muss nicht nochmals ausgeschildert werden, macht ja auch keinen Sinn da es viele Fahrzeuge mit unterschiedlichen Breiten gibt.

Wenn das Parken da beispielsweise bereits wegen § 12 StVO verboten ist muss da nichts zusätzlich ausgeschildert werden.

Dies war keineswegs ausgeschildert etc.

Das muss auch gar nicht ausgeschildert sein, weil es so oder so verboten ist:

(1) Das Halten ist unzulässig
an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,-

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

Die Rechtssprechung sieht es regelmäßig so, das neben einem haltenden (oder parkenden) Fahrzeug noch mindestens 3,05m Fahrbahnbreite verbleiben muss.