Parfüm weiter verkaufen / Rechtsgrundlage?
Hallo zusammen,
ich würde gerne Parfüms, genauer Duftzwillinge weiter verkaufen, hat da jemand von euch bereits schon Erfahrung zwecks der Rechtsgrundlage?
Wie es aussieht, wenn ich günstig Parfüms oder Duftzwillinge einkaufe & dann umfülle in "Duftproben" und dann verkaufe?
Ist dies rechtlich erlaubt, kann ich da Probleme zwecks zB Patent,.. bekommen?
LG
3 Antworten
Wie es aussieht, wenn ich günstig Parfüms oder Duftzwillinge einkaufe & dann umfülle in "Duftproben" und dann verkaufe?
Das ist dann gewerbliches Handeln.
Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Darfst nicht den Namen verwenden und schon gar nicht suggerieren das es das Original ist was enthalten ist und musst auf Gesetze achten mit allergene etc. Ansonsten kein Problem.
Du darfst dann natürlich nicht behaupten, dass es das Original ist. Das wäre Betrug.
Aber du kannst sagen, dass es ein Parfum ist, das große Ähnlichkeit mit diesem und jenem Parfum hat.
Dies war mir klar. Ich bin mir zwecks der rechtlichen Seite unsicher, wegen Marken Verletzung,.. wenn ich dort zum Beispiel ein Duftzwilling von Dior Sauvage günstig kaufe, diese dann Zuhause in ein transparente Duftprobe umfülle & dann teurer weiter verkaufe,..