Papa.?

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Hm, Ich hab mal bei Bing die Frage :" Darf man als Kind die Adresse beim Einwohnermeldeamt erfragen?" und da kam dass hier raus

Das Einwohnermelderegister ist ein öffentliches Register. Sie haben zwar als Bürger kein direktes Einsichtsrecht, können aber ein Recht auf Auskunft über die aktuelle Wohnadresse einer beim Einwohnermeldeamt gemeldeten Person geltend machen. Anders als bei Auskünften aus dem Grundbuch brauchen Sie kein rechtliches Interesse vorzutragen. Die Einwohnermeldeanfrage wird oft mit EMA abgekürzt.

Ich denke wenn du den Leuten mit deiner Mutter deine Situation schilderst könnten sie dir vielleicht weiter helfen.

Natürlich kannst du auch beim Jugendamt nachfragen

Hoffe ich konnte Helfen

Alles Gute und viel Glück bei der Suche

Rabe :)