Paket ohne mein Wissen von "Bevollmächtigter Person" in DHL Filiale abgeholt, was tun?

2 Antworten

Üblicherweise ist es so, dass der Versender, der ja auch den Vertrag mit der DHL eingegangen ist, den Nachforschungsauftrag stellen muss.

Setz' dich also mit dem Versender in Verbindung und teile ihm die Situation mit. In einem solchen Falle benötigt der Versender von dir eine sogenannte "Empfängererklärung" (manchmal auch fälschlicherweise "Eidesstattliche Versicherung" genannt).

Mit dieser Empfängererklärung, in der du bestätigst, die Sendung nicht erhalten zu haben und auch niemanden bevollmächtigt hast, die Sendung in deinem Auftrage abgeholt zu haben, kann der Versender von der DHL den Wert der Sendung erstattet bekommen. Sobald das alles abgeschlossen ist, hat der Versender seinen Schaden ersetzt bekommen und du erhältst dein Geld vom Versender zurück.

Bei Privatversendern lässt die DHL wohl auch den umgekehrten Weg zu, dass du dich als Empfänger zur Schadensregulierung an die DHL wendest. Auch hier wird von dir aber mit großer Wahrscheinlichkeit eine Empfängererklärung benötigt. Eine Anzeige bei der Polizei ist zwar meist erfolglos, kann aber mittelfristig doch zur Ermittlung der Täter führen (sofern es nicht wirklich eine Verwechslung im Paketshop ist).

Auf Diskussionen mit dem Paketshop würde ich mich ohnehin nicht einlassen. Ruf mal die DHL direkt an (+49 228 4333112 - auch am Samstag von 8 - 18 Uhr) und lass' dir dort das weitere Vorgehen erklären. Du brauchst hierfür auf jeden Fall die Sendungsnummer und deine Adresse oder deine Postnummer.

Du solltest in dem Zusammenhang auch eine Ticketnummer erhalten, auf die du dich bei Rückfragen und bei Auskünften an den Versender berufen kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Disponent einer internationalen Spedition

Der Betreiber der Poststelle ist verpflichtet, die Vollmacht zu prüfen (Ausweis) und dann erst die Sendung herauszugeben.

Hier ist ein Vordruck: https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/paket/dhl-vollmacht-paketabholung.pdf

Da musst "du" unterschreiben. Die Nachforschung wird überprüft und der Kioskbesitzer muss die Vollmacht /also diesen Zettel mit deiner Unterschrift/ zeigen. Darauf wird eine Unterschrift sein, die nicht von dir war.

Das bestätigst du (z.B. durch Vorlage deines Ausweises wo ja deine Unterschrift drauf ist) und der Kioskbetreiber wird den Inhalt vom Geld her ersetzen müssen.

Alternativ: der Kioskbesitzer hat geschlampt und Pakete verwechselt, also deines jemand anderem gegeben und das andere von dem anderen liegt noch dort. Hilft dir aber auch nicht weiter.

Lenawzeh 
Fragesteller
 27.10.2023, 20:56

Ah, das macht Sinn. Ich hoffe das klappt. Der Kioskbesitzer scheint ziemlich chaotisch zu sein und eventuell auch nicht richtig (deutsch) lesen zu können. Es ist auch in einem total komischen Hinterzimmer eines Kruschladens in irgendeinem Hinterhof. Deswegen fühle ich mich auch total unwohl, mich da selbst drum kümmern zu müssen und mit irgendwelchen Anschuldigungen vor diesen Mann zu treten.. :( Aber wenn es nicht anders geht. Dann warte ich mal das Ergebnis des Nachforschungsantrags ab. Vielen Dank für die Antwort!

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