?p1 böller hilfe?

3 Antworten

Hi. Hier zum Beispiel:

Schallerzeuger P1 | Hier kracht es ordentlich - ACTIVA GmbH (feuerwerke-onlineshop.at)

dort hab ich damals eine Menge bestellt, ist mittlerweile aber sehr teuer geworden

Oder hier evtl:

Schallerzeuger P1 Mini Thunder von PyroUnio (roeder-feuerwerk.de)

Ich kannte auch noch einen weiteren Onlineshop in Deutschland, welcher ein Sortiment an P1 hatte, allerdings fällt mir dieser momentan nicht mehr ein aber kannst ja selber noch bisschen rumsuchen

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwerk macht mir Spaß

Ddfvl 
Fragesteller
 29.01.2024, 06:46

Danke für deine Hilfe aber für pyrounion 10euro für den böller ok aber dann 80euro Mehrwert Steuer nene

0

Dafür benötigst du eine entsprechende Genehmigung der Behörde. Daher wirst du die legal wohl nirgends kaufen dürfen, ohne eine solche Genehmigung.


Ddfvl 
Fragesteller
 28.01.2024, 20:32

Man braucht keine Genehmigung

1
Ddfvl 
Fragesteller
 29.01.2024, 06:42
@Jurafuchs

P1 darf eigentlich immer bestellt werden weil es nicht als silvester feuerwerk zählt man darf laut Polizei nur nicht das für normale böller nehm das sind schallerzeuger zb für Raben weg scheuchen Genehmigung bei der Kategorie f4und f3

0
HeinrikH  29.01.2024, 09:24
@Jurafuchs

In § 27 1. SprengV geht es um Brückenzünder. Das hat nichts mit P1 Schallerzeugern zu tun. Die 2. und 3. SprengV haben keine §27

1. SprengV Abschnitt V regelt Überlassen und Verwendung und hier wird nirgendwo eine Genehmigung für P1-Pyrotechnik verlangt.

0
Jurafuchs  29.01.2024, 10:11
@Ddfvl

Ich kann mich nur wiederholen: das Zünden von P1 Böllern ohne behördliche Genehmigung ist verboten.

0
HeinrikH  29.01.2024, 11:13
@Jurafuchs

Wäre hilfreich, wenn Du es eindeutig angibst.

Alternativ kannst Du es ja einfach verlinken.

0
Jurafuchs  29.01.2024, 11:50
@HeinrikH

Ich habe § 26 III SprengV mehrfach erwähnt. Den kannst du dir im Gesetz selbst durchlesen.

0
HeinrikH  29.01.2024, 12:30
@Jurafuchs

Du hast erst §27 angegeben. Nun gibst Du §26 an.

Beides bezieht sich weder auf Kat. P1 noch auf Schallerzeuger oder Knallkörper.

0
Jurafuchs  29.01.2024, 13:28
@HeinrikH

Ups, entschuldige, natürlich meine ich § 27. Darin wird der P1-Böller sogar aktiv erwähnt. Bitte ließ entsprechend darin nach.

0
HeinrikH  29.01.2024, 13:57
@Jurafuchs

§27 1. SprengV

(1) Brückenzünder Klasse I und Brückenanzünder A dürfen zum Sprengen nicht verwendet werden.
(2) Brückenzünder Klasse I und Brückenanzünder A, die einem Verbraucher zu anderen als Sprengzwecken in einer Lieferung überlassen werden, dürfen keinen unterschiedlichen Widerstandsgruppen angehören.

https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__27.html

0
Jurafuchs  29.01.2024, 14:04
@HeinrikH

Sorry, ich war irgendwie falsch - ich meine natürlich § 23 III 1. SprengV.

0
HeinrikH  29.01.2024, 16:00
@Jurafuchs

Alles klar, jetzt verstehe ich auch, worauf Du Dich beziehst.

Ich kann Dir allerdings aus zwei Gründen trotzdem nicht zustimmen.

Zum einen weil der Absatz nur für Inhaber eines Erlaubnis- oder Befähigungsschein ist. Ich unterstelle dem Fragesteller in diesem Fall, dass er beides nicht hat, da ich davon ausgehe, dass er es sonst erwähnt hätte. Er sagt aber nicht aus, dass für den Erwerb dieser Kategorien ein entsprechender Schein notwendig ist. Welche Kategorien nur mit einem entsprechendem Schein erworben werden können ist an anderer Stelle geregelt.

Zum anderen regelt der Absatz nicht den Erwerb, sondern das Abrennen. Und dafür verlangt er auch keine Genehmigung, sondern eine Anzeige. Scheininhaber müssen von der Behörde keine Genehmigung für ihr Feuerwerk einholen, sondern es nur innerhalb der genannten Frist anzeigen.

0
Jurafuchs  29.01.2024, 16:02
@HeinrikH
Zum einen weil der Absatz nur für Inhaber eines Erlaubnis- oder Befähigungsschein ist. Ich unterstelle dem Fragesteller in diesem Fall, dass er beides nicht hat, da ich davon ausgehe, dass er es sonst erwähnt hätte.

Und du denkst wirklich, das der Gesetzgeber strengere Regelungen für einen solchen Erlaubnisinhaber vorsieht, als für eine Privatperson? Komm, das meinst du doch nicht ernst...

Zum anderen regelt der Absatz nicht den Erwerb, sondern das Abrennen. 

Genau, aber ganz sicher wird er auch nirgends etwas kaufen können ohne diese Anzeige.

0
HeinrikH  29.01.2024, 17:46
@Jurafuchs
Und du denkst wirklich, das der Gesetzgeber strengere Regelungen für einen solchen Erlaubnisinhaber vorsieht, als für eine Privatperson? Komm, das meinst du doch nicht ernst...

Ja, tatsächlich schon. Wobei ich hier ein Versehen seitens des Gesetzgebers vermute, das einfach nie korrigiert wurde. Bis auf T1 und P1 dürfen die Artikel die dort aufgezählt sind an normale Verbraucher ohnehin nur unmittelbar vor Silvester, mit einer entsprechenden Genehmigung oder gar nicht überlassen werden. (Siehe §22 1. SprengV)

Insofern macht es bei diesen Artikeln durchaus Sinn eine Regelung ausschließlich für Scheininhaber zu formulieren. Nur warum man P1 und T1 hier mit aufgenommen hat, erschließt sich mir nicht. Du kannst gerne die 1. SprengV durchsuchen. Es gibt keinen mir bekannten Paragraphen in dem derartiges für Nicht-Scheininhaber vorgeschrieben ist.

Genau, aber ganz sicher wird er auch nirgends etwas kaufen können ohne diese Anzeige.

Das ist ein Irrtum. P1-Artikel werden ganzjährig von etlichen seriösen Händlern an Personen ab 18 Jahren verkauft. Und das seit Jahren und auch nicht nur vereinzelt. Ich habe selbst schon mehrmals problemlos unterjährig Anzündmittel in Kategorie P1 bei verschiedenen Deutschen Händlern gekauft.

Und auch andere dort genannte Artikel können von Scheininhabern ganzjährig gekauft werden ohne, dass eine Anzeige vorliegen muss. Der Erlaubnis- und der Befähigungsschein erlauben den Erwerb der jeweils enthaltenen Feuerwerkskategorien ohne, dass eine Anzeige dafür nötig wäre. In dem von Dir genannten Absatz geht es wie bereits gesagt um das Abbrennen.

0
Ddfvl 
Fragesteller
 28.01.2024, 20:33

Mann darf nur nicht das dürfen silvesterböller verwenden

0
Ddfvl 
Fragesteller
 06.02.2024, 22:34

Hi Hab jetzt welche bei pyrolager bestellt kommen in 2 Tagen an aber man braucht keine Genehmigung für p1 böller kaufen nur fürs zünden

0