OSZ bis wann?

2 Antworten

Bis zum 25. Lebensjahr

Du darfst bis zum 25 Lebensjahr eine Erstausbildung starten ohne Einschränkung oder beim Amt diese zu beantragen. Die Berufsschule oder auch OBZ darfst immer im Rahmen einer Ausbildung besuchen. Oder beim Tag der offenen Tür.