Ortsabwesenheit bei hartz IV?
Wie sieht das aus, wenn man Aufstocker ist, weil man zu wenig verdient? Muss man sich dann ortsabwesenheit auch genehmigen lassen, wenn man beim Arbeitgeber Urlaub hat? Oder wenn man Vollverdiener ist und nur ergänzend harz IV bekommt, weil daheim noch Frau und acht Kinder leben? Dürfte man dann ohne Genehmigung wegbleiben bzw. Länger als 21 tage in Urlaub fahren, wenn man es sich leisten kann oder zb bei Verwandten wohnt?
2 Antworten
Kommt darauf an wie viele Stunden pro Woche du arbeitest !
Melden würde ich von wann bis wann du nicht im Zeit und Ortsnahen Bereich bist, eine Zusicherung brauchst du unter anderem dann nicht, wenn du wöchentlich min.15 Stunden beschäftigt bist, denn dann gilt man nicht mehr als arbeitslos.
Dazu kannst du dir aus dem Internet einmal suchen ,, Fachliche Weisungen § 7 SGB - ll " und da solltest du mal lesen was dazu auf den Seiten 51 / 52 geschrieben steht.
Als Aufstocker musst du deine Abwesenheit nicht anmelden. Du sollst ja nicht für Jobvermittlung parat stehen.
Ein Urteil eines LSG in NRW ist hier nicht bindend (nur für die Klägerin selber). Gibt genauso Urteile mit gegenteiliger Aussage. Habe jahrelang aufgestockt und musste mich nie abmelden.
Du sollst ja nicht für Jobvermittlung parat stehen.
Dem würde ich nicht ganz zustimmen. Auch Aufstocker bekommen meines Wissens nach Stellenvorschläge, damit sie einen besser bezahlten Job annehmen können, um damit ihre Bedürftigkeit zu verringern.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2013/05/lsg-nrw-ortsabwesenheit-im-sgb-ii-gilt.html