Onlineshop will das ich Sachen zurück schicke Hilfe!?

4 Antworten

Wenn die Sachen storniert sind vom Verkäufer, besteht kein Kaufvertrag mehr. So weit, so schlecht für Dich, weil Du die Sachen ja hast und haben willst. Ohne Vertrag bist Du aber nicht verpflichtet, Dinge für den Verkäufer zu erledigen. Also hast Du nur die Sachen zur Abholung bereitzustellen. Sonst nichts. Nicht zurückschicken. Nicht, indem Du die Kosten bezahlst. Nicht einmal, indem Du einen Retourenschein nimmst. Den Weg zur Post kannst Du machen – wenn sie Dich dafür bezahlen. Sonst nicht.

Biete denen noch einmal an: Neue Rechnung schicken und Du zahlst alles. Oder sie holen sie Sachen zeitnah ab, sonst würde von Deiner Seite Lagergebühren anfallen. 

Hallo,

Wenn Sie das Kaufvertragsverhältnis rückabgewickelt haben und die Ware Sie dennoch erreicht hat, so haben Sie die Rechtspflicht, die Sendung an den Verkäufer herauszugeben. Sie haben jedoch nicht die Pflicht, für die Rückversandkosten aufzukommen. Sie sollten dem Verkäufer anbieten, dass dieser die Ware bei Ihnen abholen kann bzw. Ihnen eine Rückversandmarke zum kostenfreien Rückversand bereitstellt.

Im Paket liegt sicherlich ein Rücksendeetikett oder sie können Dir eins mailen, dann kannst Du das kostenfrei zurücksenden.

Berna60 
Fragesteller
 21.04.2020, 13:55

ich hatte das schon weggeworfen, weil ich dachte ich könnte das so bezahlen. Bei missguided muss der Käufer die Rücksendung bezahlen

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Bearman1974  21.04.2020, 14:15
@Berna60

Dann schreib an den support das die Dir ein Etikett schicken sollen und Du es dann zurückschickst.

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Ich weiss es nicht.

Aber ich würde es behalten und eine neue Rechnung fordern.

Denen ihre Verwaltungs- und Abwicklungsprobleme müssen dich nicht interessieren.

Berna60 
Fragesteller
 21.04.2020, 13:56

Hab ich getan und ich hab Angst eine Anzeige oder so zu bekommen, aber das ist ja nicht mein Problem, wenn die solche Fehler machen und dann auch noch verlangen das ich die Rücksendung bezahle

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Judith171  21.04.2020, 13:58
@Berna60

Eine Anzeige bekommst Du nicht.

Aber es wäre vielleicht sinnvoll, deine Handlung der Firma mit Einschreiben und Rückschein zu schicken. Ausnahmsweise in dem Fall.

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