Online abgezogen?

6 Antworten

Du kannst Anzeige erstatten, was Du auch tun solltest, damit solchen Betrügern das Handwerk gelegt wird. Dein Geld wirst Du aber wohl abschreiben müssen, das bekommst Du durch eine Anzeige leider auf keinen Fall zurück. Das ist nicht der Sinn einer Anzeige.

Dazu gibt es die Zivilklage und dafür musst Du erstmal wissen, wen Du verklagen musst, da reicht eine IBAN nicht. Für so einen kleinen Betrag lohnen sich in der Regel auch der Aufwand und die Kosten nicht.

Du wirst das Geld wohl leider als Lehrgeld abschreiben und beim nächsten Mal vorsichtiger sein müssen.

https://www.rtl.de/cms/so-erkennen-sie-fake-shops-auf-instagram-und-co-4263695.html

Wenn es nur die Möglichkeiten "Vorauskasse", "Sofort-Überweisung" und "Bezahlung mit einem Gutschein" gibt, sollten Sie die Finger von dem Shop lassen. Bei seriösen Online-Shops kann man auch per Rechnung oder über Dienste wie Paypal bezahlen, die einen Käuferschutz anbieten. Hier können Sie Ihr Geld, falls die Ware gar nicht oder beschädigt ankommt, zurückholen.

Sorry, aber da bist du selber schuld. Wenn man auf irgendeiner Seite was bestellt, weder die Firma oder den Privatanbieter vorher kontrolliert und dann noch per Nachnahme was kauft, dann hast du Lehrgeld bezahlt.

Du müsstest das privat einklagen, du schreibst nicht so du das gekauft hast.

Klar sind 110,-- Euro nicht wenig Geld, aber für das Geld kaufe ich nicht auf irgendeinem Internetportal Schuhe, zumal wenn man sich nicht auskennt, ob das Originalware ist oder Fake..

Wenn schon, dann allerhöchstens per Abholung, Überprüfung der Ware und dann mit Quittung und Unterschrift.

Also anzeigen könntest du ihn schon, weil es muss ja auch der Name des Empfängers bei der Überweisung angegeben werden.

Bei einer bekannten war das so dass sie ihr Geld garnicht mehr zurückbekommen hat aber ich glaube das du es mit hoher Warscheinlichkeit wiederbekommst

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Zappzappzapp  16.07.2019, 20:51

Er bekommt es ganz sicher nicht zurück, schon gar nicht durch eine Anzeige oder mit "hoher Wahrscheinlichkeit".

Wenn der Betrüger nicht extrem blöd ist, wird er einen falschen Namen angegeben, bzw. ein Konto auf einen anderen Namen eröffnet haben und das Konto wird inzwischen wieder gelöscht sein.

Wer so leichtsinnig mit seinem Geld umgeht, zahlt dann eben leider mal teures Lehrgeld.

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Geh zur Polizei und Zeige die Firma an.

Du kannst auch z.B. per Internet nach anderen geschädigten suchen. Inzwischen gibt es auch in Deutschland so etwas wie eine "Sammelklage" wahrscheinlich bekommst du auf diesem Weg eher was von deinem Geld zurück als wenn du "nur" eine Anzeige machst.

Zappzappzapp  16.07.2019, 20:42

Wenn man den Betrüger mit richtigem Namen und Anschrift kennt, kann eine Anzeige Sinn machen, damit diesem das Handwerk gelegt wird, aber niemand bekommt durch eine Anzeige auch nur einen Cent zurück.

Eine Sammelklage gibt es in Deutschland, abgesehen von einigen ganz speziellen Einzelfällen gar nicht.

Es ist leider völliger Unsinn, jemandem, der völlig leichtfertig einem Betrüger, den er nicht einmal kennt €110 Vorkasse überwiesen hat, zu empfehlen, andere Geschädigte für eine Sammelklage zu suchen, die es in dieser Form in Deutschland gar nicht gibt.

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Asporc  17.07.2019, 17:14
@Zappzappzapp

Dann mach dich mal schlau das wurde erst vor kurzem eingeführt. Dabei gibt es einen Hauptkläger der sozusagen stellvertretend verhandelt und andere die sich dieser Klage anschließen.

Vieleicht hast du schonmal eine Werbung wegen den Diese-Abgas-Skandal gesehen das ist genau so eine Sammelklage die es in Deutschland inzwischen gibt. Auch wenn die anders heißen mag ist sie effektiv eben eine Sammelklage.

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Zappzappzapp  18.07.2019, 02:04
@Asporc

Ich muss mich nicht schlau machen, ich habe geschrieben

... gibt es ... abgesehen von einigen ganz speziellen Einzelfällen gar nicht.

Lies Du besser mal die Bedingungen für die von Dir genannte Sammelklage durch. Die hat nun absolut überhaupt nichts mit der Situation des FS zu tun.

Wer durch eigenen Leichtsinn um den Kleinstbetrag von €110 betrogen wurde, für den gibt es keine Möglichkeit einer Sammelklage, was für einen Sinn sollte das auch haben? Wenn ihm der Betrüger bekannt ist und er den Betrug beweisen kann, dann kann er ihn auch ganz "normal" allein verklagen.

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Du kannst auf jeden Fall eine Anzeige machen. Ob du Erfolg haben wirst, ist fraglich. Das nächste mal einfach über Nachname kaufen