Omas Gefängnis?

1 Antwort

In Deutschland ist man ab 14 Jahren strafmündig für den Rest seines Lebens. Lediglich Menschen, die im Alter geistig engeschränkt sind, könnten als nicht zurechnungsfähig erklärt und somit nicht mehr strafmündig sein.

Ansonsten ist vor dem Gesetz jeder gleich, auch unabhängig des Alters. Dementsprechen fallen auch theoretisch die Urteile immer gleich aus.