Ohne wichtigen Grund Namen ändern?

10 Antworten

Ohne wichtigen Grund

Naja, so einen wichtigen Grund kann man herbeiführen oder vorgaukeln. Es würde im Prinzip schon reichen, wenn dir ein Arzt attestiert, dass du enorm unter deinem Namen leidest, Depressionen davon bekommen hast, an Identitätsstörung leidest oder ähnliches. Ärzte haben schon viel attestiert… das entspricht nicht alles unbedingt der Wahrheit.

Allerdings ist „den Namen in eine exotische Schreibweise ändern“ eine der kindischsten Arten, Japan-Liebe auszuleben. Ich habe selbst ein Austauschjahr gemacht und folge diversen Austauschschülern, die jetzt gerade erst wieder nach Japan gekommen sind… das sind mitunter 15-Jährige, die sich als 14-Jährige mit der Bewerbung um ein Stipendium für dieses Austauschjahr gekümmert haben. So sind 14-jährige Japan-Fans eben unterschiedlich.

Und übrigens, dein zweiter Vorname, egal wie du ihn schreibst, wird dir viel mehr Probleme machen als „Mia“, falls du mal nach Japan kommst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lebe und arbeite seit 2017 in Japan

Das geht wohl nicht, es gibt darüber ein Namensänderungsgesetz, das einen wichtigen Grund verlangt.

Konkret heißt es im Gesetz, dass der Familienname nur geändert werden darf, wenn „ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt„. Was ein solch wichtiger Grund sein kann, obliegt dann oft den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Standesamt.

Quelle Google.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich kann bei allgemeinen Themen eventuell weiterhelfen

Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Nein, das geht definitiv nicht.

Namensänderungen gehen nur wenn ein großer Leidensdruck dahintersteckt, wofür man auch ein Gutachten braucht.